Das Qualcomm-Stadion in San Diego, USA.
Montag, 14.05.2018 19:37 von | Aufrufe: 521

AKTIEN IM FOKUS: Qualcomm und NXP im Aufwind - Kreise-Bericht zu China-Prüfungen

Das Qualcomm-Stadion in San Diego, USA. © wellesenterprises / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images

NEW YORK (dpa-AFX) - Neue Hoffnung auf ein Durchwinken der geplanten Fusion in China hat am Montag die Aktien von Qualcomm (Qualcomm Aktie) und NXP beflügelt. Die in New York gelisteten Titel des niederländischen Chipkonzerns NXP zogen an der Nasdaq-Börse um mehr als 13 Prozent an, während es für jene von Qualcomm um fast 3 Prozent hoch ging.

Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg am Montag unter Berufung auf Kreise berichtet hatte, sind die Kartellwächter in China dazu bereit, die zuvor im Zuge der Handelsstreitigkeiten auf Eis gelegte Prüfung der geplanten Übernahme von NXP durch den US-Konkurrenten Qualcomm wieder aufzunehmen. Laut Analyst Stacy Rasgon von Bernstein Research erhöht dies zunächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Übernahme zustande kommt.

Rasgon sieht die Bereitschaft Chinas auch im Zusammenhang mit einer neuerlichen Twitter-Nachricht des US-Präsidenten Donald Trump, in dem dieser seine Bereitschaft zur Rettung des chinesischen Smartphone-Herstellers ZTE signalisierte. Es warnte deshalb aber vor weiteren Unsicherheiten bei den amerikanisch-chinesischen Beziehungen. "Wer weiß schon, was Trump morgen twittern wird", schrieb der Experte in seiner Studie./tih/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

207,00
0,00%
NXP Semiconductors Realtime-Chart
150,56
+0,12%
Qualcomm Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Qualcomm Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News