FRANKFURT (dpa-AFX) - Damit hatten die Märkte gerechnet: Das zwischen Großbritanniens Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen wurde vom britischen Parlament klar abgelehnt. Börsianer reagieren am Mittwoch entsprechend abgeklärt. "Es hat den Anschein, als seien Händler und Investoren gut vorbereitet gewesen", sagte Chefstratege Michael McCarthy vom Broker CMC Markets.
Der X-Dax als außerbörslicher Indikator für den Dax
Für den britischen Leitindex FTSE 100
Beschwichtigend wirken laut Marktexperte Thomas Altmann vom Vermögensverwalter QC Partners zudem Aussagen von EZB-Präsident Mario Draghi, der am Vortag vor dem EU-Parlament zwar vor einer erwarteten Wirtschaftsabschwächung sprach, aber nicht von einer Rezession ausgeht.
Mit 432 zu 202 Stimmen hatten die Abgeordneten in London am Dienstagabend gegen den Deal von Premierministerin Theresa May votiert. Der Machtkampf zwischen der Regierung und dem Parlament über den Brexit-Kurs dürfte sich nun noch weiter verschärfen. Großbritannien will die Europäische Union bereits am 29. März verlassen. Gibt es bis dahin keine Einigung, droht ein Austritt aus der Staatengemeinschaft ohne Abkommen. Für diesen Fall wird mit chaotischen Folgen für die Wirtschaft gerechnet. May muss sich an diesem Mittwoch einer Misstrauensabstimmung stellen.
Unternehmensseitig geht es hierzulande zur Wochenmitte eher ruhig zu. Negative Nachrichten kommen aus dem Nebenwertesegment vom Online-Möbelversender Home24
Der Chemiekonzern BASF (BASF Aktie)
Die Papiere des auch auf die Molkerei-Wirtschaft ausgerichteten Anlagenbauers Gea Group (GEA Group Aktie)
Vorbörslich deutliche Gewinne von mehr als 4 Prozent gab es bei den Papieren des IT-Dienstleisters Cancom (Cancom Aktie)
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.