Wenig Kursbewegung zur Stunde bei dem Anteilsschein von PPG Industries (PPG Industries Aktie). Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 116,44 US-Dollar.
Kaum verändert im Vergleich zu der Schlussnotierung vom Vortag zeigt sich gegenwärtig der Kurs der Aktie von PPG Industries. An der Kurstafel steht derzeit nur ein Kursplus von 0,22 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von 25 Cent. Am Aktienmarkt zahlen private und institutionelle Anleger aktuell 116,44 US-Dollar für die Aktie. Mit dem sehr geringen Kursanstieg steht die PPG Industries-Aktie schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500. Dieser notiert zur Stunde bei 2.639 Punkten. Das entspricht einem Plus von 0,28 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Für ein neues Allzeithoch müsste das Wertpapier von PPG Industries noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 119,85 US-Dollar erreichte das Papier am 27. Oktober 2017.
PPG Industries Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von Anstrichfarbe, Glas und Chemikalien. Die Produktpalette umfasst Schutz- und Dekorationsfarben, Dichtungsmittel, Klebstoffe, Produkte für die Vorbehandlung von Metall, Flachglas, vorgefertigte Glasprodukte, Glasfaserstränge sowie Industrie- und Spezialchemikalien. PPG Industries setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 14,8 Mrd. US-Dollar um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 877 Mio. US-Dollar. Am 12. Dezember 2017 lässt sich PPG Industries erneut in die Bücher schauen. Dann werden die neuesten Geschäftszahlen veröffentlicht.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in PPG Industries | ||
ME6M60
| Ask: 3,01 | Hebel: 4,91 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.