FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Anleger von United Internet (United Internet Aktie)
Die United-Internet-Tochter 1&1 Drillisch
Experten wollten denn auch die Senkung der Kundenprognose von 1&1 Drillisch nicht überbewerten. Der Schritt sei in dieser Form erwartet worden, schrieb etwa Commerzbank-Analystin Heike Pauls. Das Erreichen der Ergebnisprognose sei nun zwar ein knappes Rennen, aber das Management wolle das Ziel mit Kostendisziplin dennoch erreichen.
Am zuversichtlichsten äußerte sich Analyst Wolfgang Specht vom Bankhaus Lampe. Insgesamt habe United Internet besser abgeschnitten als von manchen Anlegern befürchtet, zudem habe sich das Gewinnwachstum beschleunigt. Nun könnten die Investoren wieder darauf vertrauen, dass das Unternehmen seinen Wachstumspfad auf mittlere Sicht beibehält.
Demgegenüber fragte sich Analyst Jochen Reichert von Warburg Research, ob die aktuelle Lage bei 1&1 Drillisch ein Anzeichen eines strukturell geringeren Kundenwachstums sei. Die Erwartungen mit Blick auf das Vertragskunden-Wachstum in den Jahren 2019 und 2020 seien immer noch hoch, so dass auch die Gefahr von Enttäuschungen recht hoch sei.
Aktuell scheint unter den Anlegern noch viel Überzeugungsarbeit nötig: Die Aktien von United Internet haben seit Jahresbeginn rund 18 Prozent verloren, während der TecDax um rund 16 Prozent gestiegen ist. Die Anteilscheine waren Ende März unter Druck geraten, als Konzernchef Ralph Dommermuth angekündigt hatte, mit massiven Investitionen neue Kundenverträge im Mobilfunk sowie für DSL-Internet gewinnen zu wollen. Nach einer mehrmonatigen Erholung gingen die Anteilscheine dann ab Mitte Juni wieder auf eine Talfahrt, die erst Anfang August bei gut 45 Euro stoppte./la/men/fba
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.