Ein Containerschiff aus der Vogelperspektive. (Symbolbild)
Donnerstag, 09.02.2017 11:01 von | Aufrufe: 251

AKTIE IM FOKUS: HHLA bricht nach ungünstigem Urteil zur Elbvertiefung ein

Ein Containerschiff aus der Vogelperspektive. (Symbolbild) © AvigatorPhotographer / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Furcht vor einer möglichen weiteren Verzögerung der so wichtigen Elbvertiefung haben die Aktien des Hamburger Hafenbetreibers HHLA (HHLA Aktie) am Donnerstag auf Talfahrt geschickt. Der Kurs brach am späten Vormittag um 10,15 Prozent auf 17,27 Euro ein. Weniger hatten sie zuletzt im Dezember gekostet.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht weiter Mängel bei den Plänen zur Vertiefung der Elbe, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss allerdings rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Einem Händler zufolge könnte nun die Hängepartie der letzten Jahre weitergehen. Hamburg will die Elbe schon länger vertiefen, damit der Hafen für Container-Riesen erreichbar bleibt. Daher ist der Ausbau so wichtig für HHLA. Nun müsse abgewartet werden, wo genau Hamburg nachbessern müsse und wie lange dies dauern werde.

Am Markt sei zuletzt offenbar verstärkt mit einem für HHLA günstigen Urteil gerechnet worden, erklärte der Börsianer. So hatten die Papiere seit Ende September um mehr als 40 Prozent zugelegt./mis/ag


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten zur HHLA Hamburger Hafen und Logistik Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.