Eine Frau beim Telefonieren (Symbolbild).
Montag, 29.07.2019 11:40 von | Aufrufe: 420

AKTIE IM FOKUS: Deutsche Telekom beflügelt von Fusionsfreigabe im US-Geschäft

Eine Frau beim Telefonieren (Symbolbild). © pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Die Aktien der Deutschen Telekom sind am Montag von der gestiegenen Chance auf eine tatsächliche Fusion im US-Mobilfunkgeschäft beflügelt worden. Grünes Licht der Kartellbehörde in den USA ließ die T-Aktien am Vormittag an der Dax -Spitze um 3 Prozent auf 15,30 Euro anziehen, womit sie in einem zögerlichen Marktumfeld mit großem Abstand der beste Indexwert waren.

Am Freitagabend war nach dem Frankfurter Börsenschluss bekannt geworden, dass die geplante Fusion der US-Tochter T-Mobile mit dem Wettbewerber Sprint unter Auflagen die Zustimmung des Justizministeriums erhält. Das Okay für die Nummern drei und vier am US-Mobilfunkmarkt hatte die Aktien der beiden Fusionspartner am Freitag in New York schon deutlich anziehen lassen. An der Wall Street waren T-Mobile um 5,4 Prozent und Sprint sogar um 7,4 Prozent gestiegen.

Börsianer sprachen von einer ermutigenden Nachricht. "Durch die Freigabe ist der letzte wichtige Zwischenschritt zur Fusion erreicht worden und die Erfolgsaussichten für ein Gelingen sind unseres Erachtens weiter gestiegen", kommentierte Analyst Karsten Oblinger von der DZ Bank. Er verwies jedoch darauf, dass frühestens im Oktober mit einer finalen Klärung zu rechnen sei, da es noch Kklagen verschiedener US-Bundesstaaten gegen die Fusion gebe.

Experten zufolge sind die Zusagen, die beide Seiten für die Fusion machen mussten, einschneidend, aber beherrschbar. Die vereinbarten Zugeständnisse führen allerdings nicht dazu, dass der US-Mobilfunkmarkt durch die Verschmelzung mit einem Anbieter weniger auskommt. Weil Dish Networks das Prepaid-Geschäft von Sprint übernehmen soll, werden laut Oblinger "weiterhin vier wesentliche Mobilfunkanbieter im US-Markt bestehen." Dennoch wollten beide Seiten rund 43 Milliarden Dollar (Dollarkurs) an Synergien erzielen - unter anderem beim Netzausbau.

Die Telekom profitiert direkt von der Absegnung, schließlich hält der deutsche Konzern noch 63 Prozent der Aktien an der US-Tochter. Analyst Polo Tang von der Schweizer Bank UBS verwies darauf, dass die jüngsten Spekulationen über eine behördliche Freigabe die Papiere von T-Mobile US bereits um 12 Prozent habe steigen lassen, was bei der T-Aktie einen Anstieg um 5 Prozent gerechtfertigt hätte. Andere Faktoren außen vor gelassen, hätten sich die Papiere der Telekom in dieser Zeit aber lediglich stabil entwickelt.

Selbst ohne die Vorteile aus einer Fusion hält Tang eine höhere Bewertung der T-Aktie für angebracht. Synergien noch nicht berücksichtigt, sieht der UBS-Experte den fairen Wert für die Telekom bei 18,30 Euro je Aktie. Dies entspricht beim aktuellen Kurs einer 20-prozentigen Steigerung. Er spricht für die Papiere schon seit Jahren eine Kaufempfehlung aus./tih/ajx/mis

dpa-AFX Broker - die Trader News von dpa-AFX


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Deutsche Telekom
UM1S83
Ask: 0,56
Hebel: 21,36
mit starkem Hebel
Zum Produkt
UK79GV
Ask: 2,36
Hebel: 7,41
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UM1S83,UK79GV,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

21,07
+0,57%
Deutsche Telekom Chart
19,50
0,00%
SentinelOne Inc. Realtime-Chart
150,18
-0,64%
T-Mobile US Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Telekom Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.