(neu: Expertenkommentare, Zahlenvorlage am Vormittag)
FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein negativ aufgenommenes Gerichtsurteil hat am Donnerstagnachmittag die Freude der Anleger über die Quartalszahlen von CTS Eventim
Zuletzt erholten sich die Anteilscheine wieder etwas und lagen noch rund 7 Prozent tiefer bei 35,54 Euro. Damit waren sie aber der schwächste Wert im MDax
Die Anleger reagierten offensichtlich vergrätzt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig sei. Dies entschied der BGH aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW.
Börsianer wollten die Nachricht derweil nicht überbewerten. So nannte ein Händler den Kursrutsch übertrieben. Ein anderer wies darauf hin, dass CTS Eventim nun eventuell Rückzahlungen drohten. Denn zumindest nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind jetzt zu Unrecht erhobene Entgelte durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen.
Wiederum ein anderer Börsianer verwies auf Aussagen des Unternehmens, wonach die fragliche Gebühr weniger als 10 Prozent der von CTS Eventim hierzulande veräußerten Tickets betreffe. Zudem prüfe man, ob an der Gebühr in verringerter Höhe festgehalten werden könne.
Am Vormittag hatte CTS Eventim noch mit einem überraschend starken Wachstum im ersten Halbjahr positiv überrascht. Großen Konzerte und Tourneen sowie Übernahmen hatten das Geschäft angekurbelt.
Mit dem Kursrutsch an diesem Donnerstag ist das Rekordhoch aus dem Juni von knapp 44 Euro zwar erst einmal in weite Ferne gerückt. Über die vergangenen Jahre gesehen aber zählen die Aktien zu den stärksten Gewinnern unter den deutschen Standardwerten. Die Papiere wurden im Jahr 2000 zum Höhepunkt des Dot-Com-Booms an die Börse gebracht. Der Emissionspreis hatte damals 21,50 Euro betragen - da es seitdem mehrere Aktiensplits gegeben hatte, betrug dieser umgerechnet auf die aktuelle Zahl der Anteile 2,69 Euro. Der Kursanstieg seither summiert sich daher auf gut 1200 Prozent./la/jsl/he
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