Ad hoc: Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort; Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung

Donnerstag, 15.12.2016 17:35 von DGAP - Aufrufe: 722

DGAP-Ad-hoc: Westag & Getalit AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort; Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 15.12.2016 / 17:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Westag & Getalit AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm auch in 2017 fortzusetzen. Damit knüpft das Unternehmen an den Beschluss vom 03.05.2016 an und setzt den Rückkauf eigener Vorzugsaktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals über den 31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2017 fort. Auf die erworbenen Aktien dürfen dabei zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Damit macht der Vorstand von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18.08.2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke verwendet werden. Der Rückkauf erfolgt durch eine beauftragte Bank nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wieder aufnehmen lassen. Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1 a). Der für die Obergrenze des täglichen Rückkaufs maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet. Die Bekanntgabe der durchgeführten Rückkäufe erfolgt auf der Homepage der Gesellschaft unter www.westag-getalit.de/aktienrueckkauf. Die vorstehende Meldung sowie weitere Informationen über unsere Gesellschaft können über unsere Internetadresse unter www.westag-getalit.de abgerufen werden. Kontakt: Thomas Sudhoff PR und Finanzkommunikation Tel.: +49 5242 / 17-5176 E-Mail: ir@westag-getalit.de
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15.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Westag & Getalit AG Hellweg 15 33378 Rheda-Wiedenbrück Deutschland Telefon: +49 (0)5242 17 - 0 Fax: +49 (0)5242 17 - 5603 E-Mail: zentral@westag-getalit.de Internet: www.westag-getalit.de ISIN: DE0007775207, DE0007775231 WKN: 777520, 777523 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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