Ad hoc: United Labels AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 10 % des Grundkapitals

Donnerstag, 29.11.2018 18:40 von DGAP - Aufrufe: 1754

DGAP-Ad-hoc: United Labels AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung United Labels AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 10 % des Grundkapitals 29.11.2018 / 18:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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UNITEDLABELS Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 10 % des Grundkapitals Münster, 29. November 2018 -Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das Grundkapital der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft um nominal bis zu EUR 630.000,00 erhöht werden (dies entspricht bis zu 10 % des bisherigen Grundkapitals). Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 630.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 6.300.000,00 auf bis zu EUR 6.930.000,00.

Die neuen Aktien werden institutionellen Anlegern zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis für die Neuen Aktien beträgt EUR 2,23.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für das weitere Wachstum der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft-Gruppe eingesetzt werden.

Disclaimer Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der United Labels AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der United Labels AG sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie. Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaatenmit ein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.


29.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Labels AG
Gildenstr. 6
48157 Münster
Deutschland
Telefon: +49 (0)25 132 21-0
Fax: +49 (0)25 132 21-999
E-Mail: investorrelations@unitedlabels.com
Internet: www.unitedlabels.com
ISIN: DE0005489561
WKN: 548956
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
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