DGAP-Ad-hoc: UET United Electronic Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges UET United Electronic Technology AG platziert Wandelanleihe und beschließt Kapitalerhöhung 23.12.2020 / 10:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die UET United Electronic Technology AG (ISIN: DE000A0LBKW6), Eschborn begibt eine Wandelanleihe in Höhe von 3,0 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen wurde bei institutionellen Anlegern erfolgreich platziert. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit bis Ende 2023 und einen Zinskupon von 6 %. Die Mittel werden zur Refinanzierung einer bestehenden Anleihe in selber Höhe verwendet. Der Zinsaufwand wird damit gesenkt. Die Wandelanleihe ist in neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien wandelbar. Im Falle einer Wandlung werden Je 1.000,00 EUR Anleihe 1.000 Aktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Aktie begeben. Zur Stärkung der Kapitalbasis erfolgt zudem eine Kapitalerhöhung im Rahmen einer Wandlung von Fremdkapital in Eigenkapital. Eine bestehende Verbindlichkeit in Höhe von 1,27 Mio. EUR wird durch Ausgabe von 792.410 neuen Aktien mit rechnerischem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie aus dem genehmigten Kapital in Eigenkapital gewandelt. Das neue Grundkapital beträgt somit 15.240.000,00 EUR. Die Beschlüsse sind erfolgt und genehmigt. Die Kapitalerhöhung wird im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein. Kontakt: UET United Electronic Technology AG Frankfurter Straße 80-82 D-65760 Eschborn Investor Relations Sebastian Schubert Tel: + 49 (0) 6196 777755-0 E-Mail: investor@uet-group.com 23.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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