Ad hoc: thyssenkrupp AG: thyssenkrupp und Tata Steel unterzeichnen Absichtserklärung für 50/50-Joint Venture ihrer europäischen Stahlaktivitäten

Mittwoch, 20.09.2017 06:30 von DGAP - Aufrufe: 782

DGAP-Ad-hoc: thyssenkrupp AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Joint Venture thyssenkrupp AG: thyssenkrupp und Tata Steel unterzeichnen Absichtserklärung für 50/50-Joint Venture ihrer europäischen Stahlaktivitäten 20.09.2017 / 06:22 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR  

thyssenkrupp und Tata Steel unterzeichnen Absichtserklärung für 50/50-Joint Venture ihrer europäischen Stahlaktivitäten

Essen, 20. September 2017. thyssenkrupp und Tata Steel haben heute eine Absichtserklärung ("Memorandum of Understanding") über den Zusammenschluss ihrer europäischen Stahlaktivitäten in einem 50/50-Joint Venture unterzeichnet. Ziel ist es, einen führenden europäischen Flachstahlanbieter zu schaffen. Schwerpunkte sind insbesondere Qualitäts- und Technologieführerschaft des Unternehmens sowie eine nachhaltig wettbewerbsfähige Kostenbasis.

Gemeinsam könnten beide Unternehmen als starke neue Nummer 2 in Europa Größen- und Verbundvorteile erzielen. Sie würden einen integrierten Produktions- und Logistikverbund in Europa schaffen, der eine bessere Nutzung von Anlagen ermöglicht. Die Stahlwerke beider Unternehmen gehören zu den leistungsstärksten in Europa und ergänzen sich bei Kundenbranchen und Produkten. Beide Unternehmen arbeiten operativ profitabel.

Das neue Unternehmen mit dem Namen thyssenkrupp Tata Steel und Sitz in der Region Amsterdam würde einen Pro-forma-Umsatz von etwa 15 Mrd EUR erzielen, hätte einen Versand von etwa 21 Millionen Tonnen Flachstahl pro Jahr und würde etwa 48.000 Mitarbeiter an aktuell 34 Standorten beschäftigen.

Die Verhandlungen über die Details der Transaktion und die Due Diligence sollen bis zu einem Signing Anfang 2018 abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Joint-Venture Vertrags erfordert die Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG sowie des Boards of Directors von Tata Steel. Zudem bedarf die Transaktion dann der fusionskontrollrechtlichen Freigabe insbesondere seitens der EU-Kommission.

Durch den Zusammenschluss würden beide Unternehmen von signifikanten Synergien in Höhe von 400 bis 600 Mio EUR profitieren. In den Anfangsjahren kämen diese vor allem durch eine Integration von Vertrieb und Verwaltung, Forschung und Entwicklung, eine gemeinsame Optimierung von Einkauf, Logistik und Servicecentern sowie eine bessere Auslastung der Weiterverarbeitungsstufen zustande. Zu einem späteren Zeitpunkt würde das gesamte Produktionsnetzwerk überprüft. Daraus mögliche Synergien sind noch nicht quantifiziert.

Die beiden Joint-Venture-Partner gehen davon aus, dass im Gemeinschaftsunternehmen bis zu 2.000 Stellen in Verwaltungsbereichen und möglicherweise bis zu 2.000 Stellen in der Produktion abgebaut werden müssen. Dabei sollen die Lasten ungefähr hälftig auf die beiden Partner entfallen.

Kontakt: Dr. Claus Ehrenbeck Head of Investor Relations T: 0201-844-536464 Alexander Wilke Head of Communications T: 0201-844-536043

20.09.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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Unternehmen: thyssenkrupp AG
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611145  20.09.2017 CET/CEST

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