DGAP-Ad-hoc: Siltronic AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Siltronic AG: Kein Vollzug des Übernahmeangebots durch GlobalWafers, da Angebotsbedingung nicht fristgemäß eingetreten 01.02.2022 / 00:56 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR Siltronic AG Einsteinstraße 172 81677 München www.siltronic.com Kein Vollzug des Übernahmeangebots durch GlobalWafers, da Angebotsbedingung nicht fristgemäß eingetreten München, 1. Februar 2022 - Mit Ablauf des 31. Januar 2022 ist die Frist für den Eintritt der außenwirtschaftsrechtlichen Bedingungen für den Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots der GlobalWafers GmbH abgelaufen. GlobalWafers hat Siltronic mitgeteilt, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erteilt wurde oder als erteilt gilt und damit die Vollzugsbedingungen nicht vollständig innerhalb der Frist eingetreten sind. Das Übernahmeangebot wird daher nicht vollzogen, sondern ist erloschen. Das zwischen Siltronic und GlobalWafers geschlossene Business Combination Agreement sieht vor, dass in dem Fall, dass erforderliche regulatorische Freigaben nicht fristgemäß erteilt werden, GlobalWafers an Siltronic eine Termination Fee in Höhe von EUR 50 Mio. bezahlt. Zusatzinformationen: ISIN: DE000WAF3001 / DE000WAF3019 WKN: WAF300 / WAF301 Deutsche Börse: WAF Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse Kontakt: Dr. Rupert Krautbauer Head of Investor Relations & Communications Tel.: +49 (0)89 8564 3133 E-Mail: investor.relations@siltronic.com Wichtiger Hinweis Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siltronic betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", und "werden" oder an ähnlichen Begriffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siltronic-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siltronic liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siltronic (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siltronic übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. 01.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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