Ad hoc: RWL SOLAR AG erörtert Bericht des Nachgründungsprüfers auf der heutigen Hauptversammlung

Donnerstag, 20.12.2012 10:35 von DGAP - Aufrufe: 240

RWL SOLAR AG / Schlagwort(e): Sonstiges 20.12.2012 10:31 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 20. Dezember 2012 - Auf der heutigen Hauptversammlung wird die Verwaltung der RWL SOLAR AG den Bericht des Nachgründungsprüfers zum notariellen Kaufvertrag der Torque Marine Kommanditanteile (siehe ad-hoc-Mitteilung vom 16. August 2012) erläutern. Der Prüfer kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Wert der Sachübernahme den Wert der dafür zu gewährenden Gegenleistung erreicht und Sondervorteile nicht gewährt worden sind. Die prüferische Würdigung der von der Verwaltung der Gesellschaft vorgelegten Planzahlen ergibt einen signifikant über dem Wert der Gegenleistung liegenden Unternehmenswert. Die Gespräche zur Finanzierung des Kaufpreises sind noch nicht abgeschlossen. Kontakt für Rückfragen: Florian Behnk in Firma TORQUE MARINE 0176-70722162 20.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: RWL SOLAR AG Georgswerder Bogen 7 21109 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0) 208 30 25 23 150 Fax: +49 (0) 208 30 25 23 200 E-Mail: info@rheingrund.de Internet: www.rwl-ag-bremen.de ISIN: DE0007786303, DE0007786311 WKN: 778630, 778631 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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