Ad hoc: RWE Aktiengesellschaft: Schiedsgericht urteilt zu Gunsten von RWE über Preisanpassung des langfristigen Gasliefervertrags mit Gazprom

Donnerstag, 27.06.2013 14:40 von DGAP - Aufrufe: 973

RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache 27.06.2013 14:38 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ein Schiedsgericht hat dem Antrag von RWE auf Anpassung der Preiskonditionen für das Erdgas aus dem langfristigen Gasliefervertrag mit Gazprom weitgehend stattgegeben. In seinem abschließenden Schiedsspruch hat das Gericht RWE eine Rückerstattung von Zahlungen für den Zeitraum seit Mai 2010 zugesprochen und die Preisklausel des Vertrags auch unter Einführung einer Gasmarktindexierung umgestellt, die nach Meinung des Schiedsgerichts die relevanten Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Preisrevision im Mai 2010 reflektiert. RWE prüft derzeit im Detail den Schiedsspruch und den Einfluss auf die Prognose für das Gesamtjahr. Über die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung wird RWE kurzfristig informieren. RWE Aktiengesellschaft Der Vorstand 27.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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