Ad hoc: RWE Aktiengesellschaft: RWE-Vorstand beabsichtigt Ausschüttung einer Sonderdividende von 1,00 EUR je Aktie aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer

Freitag, 23.06.2017 13:25 von DGAP - Aufrufe: 1266

DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividende RWE Aktiengesellschaft: RWE-Vorstand beabsichtigt Ausschüttung einer Sonderdividende von 1,00 EUR je Aktie aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer 23.06.2017 / 13:21 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der RWE AG hat sich mit dem Aufsichtsrat über die Mittelverwendung aus der Rückerstattung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfenen Kernbrennstoffsteuer beraten und beabsichtigt, der Hauptversammlung 2018 eine einmalige Sonderdividende auf Stamm- und Vorzugsaktien in Höhe von 1,00 EUR zur Ausschüttung vorzuschlagen. Die Sonderdividende soll einmalig zusätzlich zu der für das Geschäftsjahr 2017 angestrebten Dividende von 0,50 EUR je Aktie gezahlt werden, die sich am operativen Mittelzufluss orientiert, der RWE nachhaltig zur freien Verfügung steht. Die überwiegenden Mittel aus der Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer sollen zur Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens eingesetzt werden. Der Vorstand Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel  

23.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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585801  23.06.2017 CET/CEST

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