DGAP-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges Optimierung der Beteiligungsstruktur ermöglicht die ergebniswirksame Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von rund 73 Mio. EUR / Anpassung der Prognose 2020 aufgrund der Marktentwicklung 12.11.2019 / 17:49 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Optimierung der Beteiligungsstruktur ermöglicht die ergebniswirksame Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von rund 73 Mio. EUR / Anpassung der Prognose 2020 aufgrund der Marktentwicklung Die Deutsche EuroShop AG hat auf Basis der im März 2019 veröffentlichten Entscheidung des Großen Senats des BFH zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung ihre steuerliche Beteiligungsstruktur überprüft. Demnach ist es möglich, durch konzerninterne gesellschaftsrechtliche Veränderungen eine Beteiligungsstruktur zu schaffen, die es bei weiteren fünf Tochtergesellschaften, an denen die Deutsche EuroShop AG nicht alleinige Gesellschafterin ist, zukünftig wieder erlauben wird, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch zu nehmen. Die geplante Umsetzung der Umstrukturierung steht teilweise noch unter dem Vorbehalt der Zustimmungen von Mitgesellschaftern und finanzierenden Banken bei den betroffenen Beteiligungen. Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG geht jedoch davon aus, dass die Transaktion noch bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann. Die neue Beteiligungsstruktur ermöglicht es, einen substanziellen Teil der bilanziell ausgewiesenen passiven latenten Steuern aufzulösen. Für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 geht der Vorstand von einem ergebniswirksamen Auflösungsbetrag von insgesamt rund 73 Mio. EUR aus, was einem positiven Einfluss auf das Konzernergebnis von 1,18 EUR je Aktie entspricht. Für die FFO und die EPRA Earnings ergeben sich aus der Auflösung für 2019 keine Effekte, jedoch reduziert sich nach der Umstrukturierung die laufende Gewerbesteuerbelastung ab dem Geschäftsjahr 2020. Auf Basis der vorliegenden Informationen und der aktuellen Markteinschätzung wurden die Unternehmensprognosen überprüft. Der Vorstand bestätigt die bisherige Prognose für das Geschäftsjahr 2019. Für das Geschäftsjahr 2020 wird die Prognose leicht angepasst. Die Situation am Vermietungsmarkt zeigt sich weiter anspruchsvoll und geht teilweise mit längeren Nachvermietungsprozessen bzw. Mietanpassungen einher. Dem gegenüber stehen weitere Zinseinsparungseffekte sowie die im Rahmen der steuerlichen Umstrukturierung erwarteten Steuerentlastungen. Unter Einbeziehung der sich teilweise kompensierenden Effekte erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 nun:
Die geplante Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,60 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 bleibt davon unbeeinflusst. Diese Mitteilung enthält - in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte - ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche EuroShop sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen. Erläuterungen zu verwendeten Finanzkennzahlen sind abrufbar unter www.deutsche-euroshop.de/Investor-Relations/Service/Glossar Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations 12.11.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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