Ad hoc: MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

Donnerstag, 23.04.2020 18:50 von DGAP - Aufrufe: 1184

DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Strategische Unternehmensentscheidung MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard 23.04.2020 / 18:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mologen AG / Insolvenz / Widerruf Zulassung Prime Standard WKN: A2LQ90 I ISIN: DE000A2LQ900 Widerruf der Zulassung zum Prime Standard Berlin, 23.04.2020 - Die Mologen AG in Insolvenz (WKN A2LQ90) hat heute aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt. Ansprechpartner: Christian Köhler-Ma Insolvenzverwalter der Mologen AG 030 / 700 171 500 info@gtrestructuring.com


23.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOLOGEN AG
Königin-Luise-Str. 27
14195 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 841788-0
Fax: 030 / 841788-50
E-Mail: presse@mologen.com
Internet: www.mologen.com
ISIN: DE000A2LQ900
WKN: A2LQ90
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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