DGAP-Ad-hoc: Hypoport AG / Schlagwort(e): Sonstiges Hypoport AG: Vorstand der Hypoport AG beschließt Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft SE vorzubereiten 07.11.2019 / 08:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Vorstand der Hypoport AG beschließt Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft SE vorzubereiten Berlin, 07. November 2019: Der Vorstand der Hypoport AG hat heute beschlossen, den Formwechsel der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) vorzubereiten. Die Umwandlung in die Rechtsform der SE setzt, neben der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrates, unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung der Hypoport AG dem Umwandlungsplan zustimmt sowie die hierin enthaltene Satzung der künftigen Hypoport SE genehmigt. Entsprechende Beschlussvorschläge werden, die Zustimmung des Aufsichtsrats vorausgesetzt, einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Einladung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt in den nächsten Wochen. Das dualistische Leitungssystem, bestehend aus einem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und einem Aufsichtsrat als Kontrollorgan, soll auch unter der SE-Rechtsform beibehalten werden. Sitz des Unternehmens soll weiterhin Lübeck sein. Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre der Hypoport AG unberührt. Sie werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der Hypoport SE halten. Zudem bleibt der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt. Weiter Informationen wird das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekanntgeben. Kontakt Jan H. Pahl Investor Relations Manager Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1942 Mobil: +49 (0)176 / 96512519 E-Mail: ir@hypoport.de
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