Ad hoc: EASY SOFTWARE AG: Ehemaliger Vorstand Dieter Weißhaar klagt auf Abfindung

Mittwoch, 27.05.2020 13:15 von DGAP - Aufrufe: 852

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache EASY SOFTWARE AG: Ehemaliger Vorstand Dieter Weißhaar klagt auf Abfindung 27.05.2020 / 13:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 27. Mai 2020. Der vom Aufsichtsrat durch Beschluss vom 21. März 2020 abberufene ehemalige Vorstandsvorsitzende der EASY SOFTWARE AG Dieter Weißhaar hat vor dem Landgericht Duisburg gegen die Gesellschaft Klage im Urkundsprozess auf zurückbehaltene Gehälter in Höhe von rund EUR 63.000,00 sowie eine Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Vorstands-Dienstvertrages in Höhe von EUR 1.088.000,00, jeweils zuzüglich Verzugszinsen, erhoben, die der Gesellschaft gestern zugestellt wurde. Die Gesellschaft hatte die Gehaltszahlungen für die Monate März und April 2020 zunächst zurückbehalten wegen Schadensersatzansprüchen gegen Dieter Weißhaar in mindestens gleicher Höhe aufgrund von Pflichtverstößen, die sich im Rahmen einer vom Aufsichtsrat durchgeführten Prüfung herausgestellt haben. Ein Abfindungsanspruch steht Dieter Weißhaar vertraglich nur zu, wenn kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB für die erfolgte sofortige Abberufung bestand. Auch insoweit beruft sich die Gesellschaft auf Pflichtverstöße des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Im Urkundsprozess sind die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Verteidigung gegen die Klage deutlich eingeschränkt, da streitige Tatsachen nur durch Urkunden bewiesen werden können und andere Beweismittel grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sollte die Gesellschaft unterliegen, so bleibt ihr die Ausführung ihrer Rechte in einem Nachverfahren vorbehalten. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Oliver Krautscheid

27.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
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