Ad hoc: Diebold, Inc.: Veröffentlichung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR

Dienstag, 16.08.2016 15:10 von DGAP - Aufrufe: 323

Diebold, Inc. / Schlagwort(e): Vereinbarung/Kapitalmaßnahme 16.08.2016 15:07 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Diebold, Incorporated North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika Veröffentlichung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR 16. August 2016 - North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika - Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, deren einzige Komplementärin und alleinige Kommanditaktionärin die Diebold, Incorporated ist, beabsichtigt als herrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Wincor Nixdorf AG als abhängigem Unternehmen zu schließen. Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA hält derzeit 22.876.760 Wincor Nixdorf-Aktien, was einem Anteil von 76,7 % an den ausstehenden Aktien der Wincor Nixdorf AG (unter Herausrechnung der von Gesellschaften der Wincor Nixdorf Gruppe selbst gehaltenen, eigenen Aktien) entspricht. Die Geschäftsführung der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG haben heute dem finalen Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags jeweils zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlungen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA sowie der Wincor Nixdorf AG, die jeweils für den 26. September 2016 geplant sind. Mit Eintragung des beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in das Handelsregister, bietet die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA den außenstehenden Aktionären der Wincor Nixdorf AG nach Wahl der außenstehenden Aktionäre an, entweder (i) ihre Aktien gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 53,34 je Aktie zu erwerben oder (ii) eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,17 (bei derzeitiger Besteuerung EUR 2,85 netto) je Aktie zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA unter dem beabsichtigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine Patronatserklärung der Diebold, Incorporated abgesichert. Die Beträge zur Barabfindung und zur jährlichen Ausgleichszahlung können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum Bewertungsstichtag am 26. September 2016 noch Änderungen unterliegen. Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 0,7 % auf 0,6 % bzw. 0,5 % zum Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 3,15 (netto EUR 2,83) bzw. brutto EUR 3,13 (netto EUR 2,82) je Wincor Nixdorf-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 54,17 bzw. EUR 55,02 je Wincor Nixdorf-Aktie steigen. Im Fall des Ansteigens des Basiszinssatzes auf 0,8 % zum Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 3,18 (netto EUR 2,87) steigen und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 52,54 absinken. Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, die Patronatserklärung, der gemeinsame Vertragsbericht des Vorstands der Wincor Nixdorf AG und der Geschäftsführung der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme zum objektivierten Unternehmenswert der Wincor Nixdorf AG, Paderborn zum 26. September 2016 durch die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Bericht über die Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags des unabhängigen, gerichtlich bestellten Prüfers werden im Internet unter www.dieboldnixdorf.com, Unternehmen/Investor-Relations veröffentlicht. North Canton, den 16. August 2016 Diebold, Incorporated Mitteilende Person: Steve Virostek Vice President, Investor Relations Telefon +1 (330) 490-6319 Telefax +1 (330) 490-3794 stephen.virostek@diebold.com WARNHINWEISE ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung, die keine in der Vergangenheit liegenden Umstände betreffen, sind zukunftsgerichtete Aussagen (wie im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 definiert). Zukunftsgerichtete Aussagen sind etwa Absichten, Pläne, Überzeugungen, Erwartungen und Vorhersagen der Unternehmensleitung für die Zukunft, wie etwa (ohne jede Einschränkung) bezogen auf den Unternehmenszusammenschluss mit Wincor Nixdorf und den Abschluss sowie den Vollzug des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen gründen auf der gegenwärtigen Einschätzung von Diebold und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen, da sich solche Aussagen auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die künftig eintreten oder aber ausbleiben können. Dementsprechend können die tatsächlich eintretenden Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, welche diesen Aussagen ausdrücklich oder im Wege der Auslegung zu entnehmen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen bieten keine Gewähr für zukünftige Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus bestehen auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bezogene Risiken und Unsicherheiten unter anderem im Hinblick auf das Risiko, dass dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht zugestimmt wird oder dass seine Wirksamkeit aufgrund von Rechtsstreitigkeiten oder aus anderen Gründen verzögert wird oder dass er gar nicht zustande kommt, Risiken, die sich aus einem Anfechtungs- oder Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ergeben, Risiken, die im Zusammenhang mit dem Eintreten eines Ereignisses, einer Veränderung oder eines Umstands stehen, der zur Beendigung der Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) oder des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags führen könnte, wie z.B. das Scheitern im Hinblick auf das Einholen regulatorischer Genehmigungen und Risiken, die im Zusammenhang mit den Auswirkungen stehen, welche die Grundsatzvereinbarung, der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten auf den Betrieb oder die geschäftliche Betätigung des gemeinsamen Unternehmens dessen Fähigkeit haben, Führungskräfte für sich zu gewinnen und zu halten und geschäftliche Beziehungen mit Lieferanten zu unterhalten. Diese und weitere Risiken werden noch umfassender in den von Diebold an die Securities and Exchange Commission (SEC) übermittelten Berichten dargestellt, die auf der Internetpräsenz der SEC unter www.sec.gov erhältlich sind. Jede zukunftsgerichtete Aussage wird für den heutigen Tag getroffen. Soweit anwendbares Recht dies nicht verlangt, übernimmt weder Diebold noch Wincor Nixdorf eine Verantwortung dafür, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu berichtigen und zwar unabhängig vom Vorliegen neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Umstände. 16.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Diebold, Inc. 5995 Mayfair Road 44720 North Canton, OH Vereinigte Staaten von Amerika Telefon: +1 330 490 6855 Fax: +1 330 490 4450 E-Mail: mary.swann@diebold.com Internet: www.diebold.com ISIN: US2536511031 WKN: 856244 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; NYSE Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

-  
0,00%
Diebold Chart