Ad hoc: BIODATA Information Technology AG: Ad-hoc-Meldung

Dienstag, 03.07.2012 16:35 von DGAP - Aufrufe: 1612

BIODATA Information Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges 03.07.2012 16:30 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Insolvenzverwalter der Firma BIODATA Information Technology AG, Kassel, Wertpapierkennnummer 542270 DE 0005422703, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zu beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung angezeigt ist. Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Meldung gestellt werden. Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein. Kassel, den 03.07.2012 Dr. Fritz Westhelle Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter 03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: BIODATA Information Technology AG c/o westhelleundpartner, Wilhelmshöher Allee 270 34131 Kassel Deutschland Telefon: Fax: E-Mail: Internet: ISIN: DE0005422703 WKN: 542270 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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