Ad hoc: Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

Donnerstag, 21.09.2017 09:15 von DGAP - Aufrufe: 493

DGAP-Ad-hoc: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG 21.09.2017 / 09:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

Kahl am Main, 21.09. 2017 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31. August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. EUR eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde. Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB beträgt 3,7 Mio. EUR gegenüber 20,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultiert hauptsächlich aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten Anlagen zu realisieren. Die Abnahmen der Anlagen für die neue Fabrik für CIGS Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils voraussichtlich erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres erfolgen und dann nach HGB maßgeblich positiv zum Unternehmensergebnis beitragen.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden. Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden (http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de


21.09.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
WKN: A1681X, A2AA5H
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
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