Auswertung von Unternehmsdaten (Symbolbild).
Montag, 18.09.2017 14:20 von | Aufrufe: 398

ABcann Global erzielt im Zuge der Ausübung von Warrants einen Erlös in Höhe von 11,9 Millionen $

Auswertung von Unternehmsdaten (Symbolbild). © rawpixel.com / Pexels
ABcann Global erzielt im Zuge der Ausübung von Warrants einen Erlös in Höhe von 11,9 Millionen $

18. September 2017 - Napanee, ON - ABcann Global Corporation (TSX-V:ABCN) (ABcann oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen durch die Ausübung von insgesamt 11.895.298 Warrants seit der am 28. April 2017 erfolgten Übernahme von ABcann Medicinals Inc. (ABcann Medicinals) einen Gesamterlös in Höhe von 11.895.298 $ erzielen konnte. Diese Warrants, von denen jeder in eine ABcann-Stammaktie eingetauscht wurde, sind am 9. September 2017 ausgelaufen. Sie wurden ursprünglich im Rahmen von Privatplatzierungen, die von ABcann Medicinals in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt wurden, emittiert. Nach Inkrafttreten der Ausübung der Warrants beträgt der aktuelle Barbestand von ABcann rund 45 Millionen $. Mit diesem Kapital ist das Unternehmen in der Lage, seine Produktion zu erweitern.

Wir von ABcann bedanken uns bei unseren Aktionären für die dauerhafte Unterstützung und das Vertrauen, das sie uns im Zuge der Anlagenerweiterung und Produktionssteigerung entgegenbringen. Wir werden unsere solide Finanzlage, in der wir uns dank des aktuellen Barbestandes befinden, für neue Bauaktivitäten nutzen und damit auch unseren Geschäftsplan im vorgegebenen zeitlichen Rahmen umsetzen können, meint Director und CEO Aaron Keay. Das Unternehmen hat sich für die kommenden Monaten zum Ziel gesetzt, vor allem Investitionen in den Ausbau der bestehenden Anlage bei Vanluven sowie in die Entwicklung und Errichtung der neuen Anlage bei Kimmett zu tätigen. Daneben wollen wir auch unsere internationalen Expansionspläne weiterverfolgen.

Für die im Rahmen der Ausübung der Warrants ausgegebenen Aktien erfolgte bzw. erfolgt keine Registrierung gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz in der aktuellen Fassung (United States Securities Act von 1933 bzw. Gesetz von 1933). Sie dürfen daher in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, sofern keine Registrierung oder keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der Registrierungspflicht laut dem Gesetz von 1933 vorliegt. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf der Wertpapiere in Staaten dar, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Über ABcann Global:

ABcann war eines der ersten Unternehmen, dem eine Produktionslizenz nach den gesetzlichen Regelungen für medizinisches Marihuana (Marijuana for Medical Purposes Regulations) zugesprochen wurde; die Lizenz wurde im März 2014 erteilt. Seine Verkaufslizenz hat das Unternehmen am 31. Dezember 2015 erhalten. In ABcanns Leitbetrieb in Napanee (Ontario) kommen patentrechtlich geschützte Aufzuchtmethoden zum Einsatz und die Anlage verfügt auch über klimatisch kontrollierte Kammern, in denen sämtliche Variablen des Aufzuchtverfahrens überwacht und gesteuert werden. Dieser Ansatz und die vorhandenen Systeme bieten ABcann die Möglichkeit, ertragreiche Pflanzen in biologischem Anbau ohne Einsatz von Pestiziden zu züchten und diese zu hochwertigen Produkten zu verarbeiten, bei denen jede Charge das gleiche Qualitätsprofil aufweist. ABcann ist in der Lage, die klimatischen Bedingungen und den Nährstoffbedarf gezielt auf einen speziellen Cannabisstamm abzustimmen, ohne dass es dabei zu jenen Abweichungen kommt, die typischerweise bei der Massenaufzucht in größeren Räumen und treibhausähnlichen Strukturen unter schlechter kontrollierbaren Bedingungen auftreten. ABcann verfolgt im Hinblick auf die Systemtechnologie einen modularen Ansatz, der kein Scale-up-Risiko birgt und ABcann in die Lage versetzt, überall in der Welt zu expandieren und Produkte von gleichbleibender Qualität herzustellen.

ABcann ist derzeit damit beschäftigt, die Kapazitäten in seiner derzeitigen Anlage auf rund 30.000 Quadratfuß zu erweitern und setzt gleichzeitig Maßnahmen für den Ausbau einer neuen 150.000 Quadratfuß großen Anlage in Napanee. ABcann sondiert Geschäftschancen in Deutschland, Australien, Israel und anderen Rechtsstaaten und prüft auch die Entwicklung von zahlreichen Lieferfahrzeugen.

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:

Ken Clement

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Ken Clement
Executive Chairman

Weitere Informationen erhalten Sie über Aaron Keay (E-Mail: aaron@ABcannglobal.com) oder Leo Karabelas (Tel. 416 543-3120 oder E-Mail: leo.k@ABcannglobal.com).

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Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen und damit Aussagen, die nicht ausschließlich auf historischen Fakten beruhen. Dazu zählen auch Aussagen über Meinungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten im Hinblick auf die Zukunft. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen auch Aussagen zur vom Unternehmen geplanten Verwendung des Erlöses aus der Ausübung der Warrants; zur Wachstumsstrategie und zu den Plänen hinsichtlich einer Erweiterung der Produktionskapazitäten und Umsatzzahlen; sowie zu den vorgeschlagenen Ausbau- und Entwicklungsplänen sowohl für Napanee als auch auf internationaler Ebene. Solche Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Dazu zählen unter anderem: (i) dass ABcann nicht in der Lage sein könnte, seine Produktionskapazitäten erheblich auszubauen; (ii) dass ABcann nicht in der Lage sein könnte, den engen Zeitrahmen für den Ausbau und die Erweiterung seiner Anlagen bei Napanee einzuhalten; (iii) dass die Fördermittel in Höhe von 60 Millionen $, die ABcann für den Bau der Anlage Kimmett zu erhalten hofft, nicht bewilligt werden; (iv) dass ABcann nicht in der Lage sein könnte, höhere Umsätze mit seinen erstklassigen Cannabisprodukten aus biologischem Anbau ohne Einsatz von Pestiziden am aktuellen heimischen Markt bzw. an den internationalen Märkten zu erzielen; (v) dass ABcann nicht in der Lage sein könnte, seine Produkte international in den geplanten Zukunftsmärkten zu vertreiben; (vi) dass ABcann Verzögerungen oder Hindernisse bei der Umsetzung seiner Wachstumsstrategie in Kauf nehmen muss; (vii) regulatorische Risiken; (viii) dass ABcann nicht in der Lage sein könnte, infolge der Produktionssteigerung größere Märkte mit größerem Absatzpotenzial zu beliefern; sowie (ix) andere Faktoren, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Es kann nicht garantiert werden, dass Ereignisse, die in den zukunftsgerichteten Informationen erwartet werden, tatsächlich eintreten, bzw. kann bei deren Eintreten nicht abgeleitet werden, welche Vorteile sich für das Unternehmen daraus ergeben. Die Leser werden darauf hingewiesen, diese Faktoren sowie die ausführlicheren Risikofaktoren zu berücksichtigen, die in der auf SEDAR verfügbaren Einreichungserklärung des Unternehmens vom 31. März 2017 und in den MD&A für die drei und sechs Monate zum 30. Juni 2017 (verfügbar auf SEDAR) enthalten sind, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sorgfältig zu prüfen und sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die in ihrer Gesamtheit durch diesen vorsorglichen Hinweis qualifiziert sind Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, sofern dies nicht in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird.

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