DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkauf KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 22.02.2019 / 09:54 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm / Korrektur 5. Zwischenmeldung Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Korrektur 5. Zwischenmeldung --------------------------------------------------------------------------Die KWS SAAT SE hat im Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis einschließlich 15. Februar 2019 insgesamt 1.814 Stückaktien der KWS SAAT SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2018 gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 9. Januar 2019 mitgeteilt (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt). Der Aktienrückkauf begann am 14. Januar 2019. Mit Bekanntmachung vom 7. Februar 2019 gem. Art. 2 Abs. 1 lit. d) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde die Verlängerung der Frist zum Rückerwerb eigener Aktien bis zum 1. März 2019 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis einschließlich 15. Februar 2019 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 9. Januar 2019 (frühestmöglicher Erwerbszeitpunkt) begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die KWS SAAT SE erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 10.181 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.kws.de/IR/ Mitarbeiterbeteiligungsprogramm abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der KWS SAAT SE erfolgte durch ein von der KWS SAAT SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Einbeck, den 22. Februar 2019 KWS SAAT SE Der Vorstand 22.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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