DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Bilfinger SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 45. Zwischenmeldung Bilfinger SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 16.07.2018 / 13:29 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bilfinger SE: Aktienrückkauf Im Zeitraum vom 9. Juli 2018 bis einschließlich 13. Juli 2018 wurden insgesamt 47.772 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1. September 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 6. September 2017 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 6. September 2017 bis einschließlich 13. Juli 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.687.634 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse (Xetra). 16.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bilfinger SE |
Carl-Reiß-Platz 1-5 | |
68165 Mannheim | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.bilfinger.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
704869 16.07.2018