Der E-Golf von Volkswagen.
Freitag, 22.02.2019 13:09 von | Aufrufe: 353

VW: BGH-Äußerung lässt keine Rückschlüsse zu Klage-Aussichten zu

Der E-Golf von Volkswagen. © Volkswagen AG

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Nach der ersten Äußerung des Bundesgerichtshofs zu einer Kundenklage gegen einen Händler im Abgasskandal sind nach VW -Einschätzung keine Rückschlüsse zu Erfolgsaussichten derartiger Klagen möglich. Erst recht ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Volkswagen (VW Aktie) AG ziehen, teilte der Autokonzern am Freitag in Wolfsburg mit. Volkswagen bezog sich damit etwa auf die Musterfeststellungsklage - hier klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen stellvertretend für zuletzt über 400 000 Autokäufer gegen den Autobauer - oder die Klagen des Rechtsdienstleisters Myright.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass die illegale Abschalteinrichtung der Diesel-Abgasreinigung von Millionen von VW-Dieselmotoren als Sachmangel eingestuft werde. Anlass war die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Dieser Termin ist laut BGH aufgehoben. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, weil sich die Parteien verglichen hätten.

VW betonte, die im Hinweisbeschluss geäußerten Erwägungen seien vorläufig, der Bundesgerichtshof habe noch keine Entscheidung getroffen. Die Vorinstanzen hätten einen Nachlieferungsanspruch im konkreten Fall abgelehnt. Der Senat habe auf einige Aspekte hingewiesen, die in den Vorinstanzen noch nicht hinreichend behandelt worden seien. Aus VW-Sicht müsste die Klage trotz allem abgelehnt werden: erstens sei die Nachlieferung unmöglich, weil es sich bei den unterschiedlichen Generationen des Tiguan um zwei völlig verschiedene Fahrzeuge handele. Zweitens wäre der Aufwand für die Nachlieferung laut VW "unverhältnismäßig"./tst/DP/tav


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