Der Anteilsschein von VTG (VTG-Aktie) notiert heute etwas fester. Die Aktie notiert gegenwärtig bei 54,00 Euro.
An der Börse liegt die Aktie von VTG derzeit im Plus. Das Papier legte um 50 Cent zu. Der Preis für das Wertpapier liegt bei aktuell 54,00 Euro. Zieht man den SDAX (SDAX) als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein von VTG hinten. Der SDAX kommt mit einem Punktestand von 9.911 Punkten derzeit auf ein Plus von 1,07 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Legt die VTG-Aktie aus jetziger Sicht in den kommenden Tagen noch um mehr als 4,44 Prozent zu, wäre ein neues Allzeithoch für die Aktie erreicht. Der höchste bisher erreichte Kurs des Papiers datiert vom 4. Juni 2018. Damaliger Kurs: 56,40 Euro.
Die VTG Aktiengesellschaft zählt zu den führenden Waggonvermiet- und Schienenlogistikunternehmen in Europa. Das Unternehmen verfügt über die größte private Waggonflotte Europas. Weltweit umfasst der Waggonpark rund 52.700 Eisenbahngüterwagen, darunter schwerpunktmäßig Kesselwagen sowie Großraumgüter- und Flachwagen. Zuletzt hat VTG einen Jahresüberschuss von 55,6 Mio. Euro in den Büchern stehen. Das Unternehmen hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,01 Mrd. Euro umgesetzt.
VTG steht auf dem Markt in Wettbewerb mit einigen Gesellschaften. Dazu gehört zum Beispiel GATX (GATX-Aktie). das Papier des Konzerns liegt zur Stunde mit 1,66 Prozent im Plus. Dagegen verbilligte sich das Papier Deutschen Post (Deutsche Post-Aktie). gegenwärtig steht bei der Deutsche Post-Aktie ein Minus von 0,20 Prozent auf der Kurstafel in Frankfurt.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in SDAX (Performance) | ||
MD0496
| Ask: 2,28 | Hebel: 5,19 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.