SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Der Volkswagen (VW Aktie)
Allerdings räumte Breyer den Klägern die Möglichkeit ein, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form erneut einzureichen. Den Herstellern waren verbotene Absprachen vorgeworfen worden, die unter anderem zu überhöhten Preisen bei Premium-Modellen geführt haben sollen. Die Klagen aus dem Jahr 2017, die Strafen und Schadenersatz forderten, stützten sich weitgehend auf deutsche Medienberichte./hbr/DP/men
Kurzfristig positionieren in BMW St | ||
VD0VQX
| Ask: 0,33 | Hebel: 18,43 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU1NM6
| Ask: 2,02 | Hebel: 4,73 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.