Rocket Internet SE: Bekanntmachung an die Gläubiger der Schuldverschreibung - 3,00 % Wandelanleihe über 550 Millionen EUR der Rocket Internet SE, fällig 2022 (ISIN DE000A161KH4) (die 'Schuldverschreibungen')

Donnerstag, 19.07.2018 16:20 von DGAP - Aufrufe: 353

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe Rocket Internet SE: Bekanntmachung an die Gläubiger der Schuldverschreibung - 3,00 % Wandelanleihe über 550 Millionen EUR der Rocket Internet SE, fällig 2022 (ISIN DE000A161KH4) (die 'Schuldverschreibungen') 19.07.2018 / 16:17 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Rocket Internet SE - Bekanntmachung an die Gläubiger der Schuldverschreibung - 3,00 % Wandelanleihe über 550 Millionen EUR der Rocket Internet SE, fällig 2022 (ISIN DE000A161KH4) (die "Schuldverschreibungen")

Berlin, 19. Juli 2018 - (Soweit in dieser Bekanntmachung nicht anderweitig festgelegt, entsprechen die definierten Begriffe den Definitionen in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen").)

Am heutigen Tag liegt der Gesamtnennbetrag der noch ausstehenden, von anderen Personen als der Rocket Internet SE und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen bei weniger als 15% des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die ursprünglich ausgegeben wurden. Die Rocket Internet SE übt ihr Recht zur vorzeitige Rückzahlung gemäß § 6(2) der Anleihebedingungen aus und kündigt hiermit unwiderruflich die verbliebenen Schuldverschreibungen insgesamt und wird diese Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzahlen. Der Wahl-Rückzahlungstag ist der 4. September 2018, den die Rocket Internet SE nach Maßgabe des § 6(2) der Anleihebedingungen festgelegt hat.

 

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Unternehmen: Rocket Internet SE
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10969 Berlin
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