LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob Käufer eines Volkswagen-Autos mit manipulierter Abgas-Software im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen dürfen - und nicht in Deutschland. Hintergrund ist der Fall von 574 VW
Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Bereits im April äußerte sichein EuGH-Gutachter im Sinne der Kläger. Seine Meinung ist für die Luxemburger Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber.
Die 574 VW-Kunden hatten ihre Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation abgetreten. Dieser verklagte Volkswagen (VW Aktie)
Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz | ||
HG8QUE
| Ask: 1,88 | Hebel: 4,86 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.