5G-Lizenzvergabe – auf diese sechs Forderungen müssen Netzbetreiber eingehen

Donnerstag, 30.08.2018 17:47 von Handelsblatt - Aufrufe: 1113

Im Frühjahr 2019 beginnen die Auktionen der Frequenzen für den LTE-Nachfolger 5G. Potenzielle Netzbetreiber müssen einiges beachten.

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat entschieden, unter welchen Bedingungen sie die Frequenzen für den Echtzeit-Mobilfunkstandard 5G vergeben wird. Weitgehende Auflagen, die parteibegreifend Politiker gefordert haben, hat die Behörde ebenso abgelehnt wie Forderungen von Mobilfunk-Discountern wie 1&1, Netzbetreiber zu verpflichten, Dritte zu regulierten Preisen aufs Netz zu lassen. Die Agentur führt für ihre Haltung wirtschaftliche und rechtliche Gründe an. Die Auktion der Frequenzen soll im Frühjahr 2019 stattfinden. Die Regeln:VersorgungsverpflichtungEine flächendeckende Versorgung mit 5G lehnt die Behörde ab. Dies würde erfordern, die Zahl der bestehenden Funkstationen zu verzehnfachen – was 60 Milliarden Euro kostet. Stattdessen soll jeder Anbieter garantieren, dass er bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in einem Bundesland mit einer Datenrate von 100 Megabit pro Sekunde versorgt (Mbit/s). Dies gilt nicht für Neueinsteiger, sondern nur für etablierte Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone und Telefónica, die dazu bestehende Frequenzen nutzen können. Bislang müssen sie 97 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s (bis 2020) versorgen.VerkehrswegeDie Anbieter müssen nicht alle Straßen mit 5G versorgen. Stattdessen soll an fahrgaststarken Schienenwegen im Nah- und Fernverkehr bis Ende 2022 eine Versorgung mit mobilem Breitband von 50 Mbit/s sichergestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bahnbetreiber ihre Züge mit entsprechenden Antennen und anderer Technik ausstatten. Ebenfalls bis 2023 sollen alle Autobahnen und Bundesstraßen (56.000 Kilometer) mit 100 Mbit/s versorgt werden. Für Land- und Kreisstraßen gibt es keine Verpflichtung.

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