3 Dinge, die einen zu einem schrecklichen Investor machen

Mittwoch, 05.06.2019 10:00 von The Motley Fool - Aufrufe: 346

Es ist einfach, den Leuten zu sagen, was man richtig machen muss, wenn man anfängt zu investieren, aber was ist mit den Dingen, die man falsch machen kann? Natürlich gibt es eine Million kleiner Dinge, die ein Investor wissen sollte, aber ich würde sagen, die folgenden drei sind die wichtigsten. Wenn du also beim Investieren nicht kläglich scheitern willst, solltest du diese drei roten Ampeln auf jeden Fall beachten.

Den falschen Leuten vertrauen

Wir alle haben schon mal eine Insider-Information von der Schwägerin der Schwägerin des Cousins des besten Freundes deines Bruders gehört, die für das Unternehmen arbeitet. Sie sagen dir, du sollst jetzt investieren, bevor es zu spät ist, und dabei einen großen Gewinn machen!

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Kurse

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Canadian National Railway Company
ME5UYZ
Ask: 0,30
Hebel: 5,22
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME5UYZ,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.