Dein Denkfehler liegt vielleicht einfach darin begründet, das Du denkst, jemand könnte sich Aktien "leihen", die dann in dessen Depot als "geliehene Aktien" rumliegen, für die der Leiher wiederum Ausleihgebühr zahlt. Quasi die Leihe als Ersatz zum Kaufen.
Nur worin soll dann der Vorteil liegen? Das wenn die Aktie steigt der Leiher Gewinn macht? Macht er ja nicht, da er die nun teurer gewordene Aktie wieder zurück geben muss.
Soviel die Theorie. Die Praxis ist eine ganz andere. Ausleihen damit die Aktie erst einmal faul im Depot des "Leihers" herum liegt, geht nämlich rein praktisch nicht.
Ein Leerverkauf ist, wenn jemand, der eine Aktie nicht hat, diese verkauft (also auf verkaufen klickt, sagt er möchte bspw. 100 Stück Wirecard verkaufen, obwohl er nicht eine einzige im Depot liegen hat).
Und damit dies geht, wird sie zum Zeitpunkt des Verkaufs aus dem Depot eines anderen verkauft.
Und damit ist auch schon klar, dass dies nicht beliebig geht (sonst wäre ein "ungedeckter" Leerverkauf, was an sich sowieso verboten sein "sollte").
Es geht nämlich nur, wenn der verkaufende Broker auch Zugriff auf die Aktien hat, die leer verkauft werden sollen, damit diese ausgeliehen werden (und zwar in ausreichender Menge, der Ausleihzins berechnet sich aus verschiedenen Faktoren).
Und mit dem Verbot der BAFIN ist es jetzt egal, wieviel Depots der Broker verwaltet aus denen er Aktien verleihen könnte.
Es ist schlichtweg nicht mehr erlaubt, dass der Broker Aktien aus fremden Depots an einen Leiher abgibt, damit dieser sie verkauft (leerverkauft).
Denn das wäre die Begründung einer neuen Leerverkaufsposition.
Jetzt klarer?