Für Hauptversammlungen, die ab 01.01.2017 stattfinden, wird die Dividende erst am 3. Geschäftstag nach der HV fällig.
" Der Dividendenanspruch ist künftig erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, es sei denn, die Hauptversammlung oder die Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit (vgl. § 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG n.F.). Die neue Regelung gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2017. "
" Der Dividendenanspruch ist künftig erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, es sei denn, die Hauptversammlung oder die Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit (vgl. § 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG n.F.). Die neue Regelung gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2017. "
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.