Auch wenn heute der Goldpreis von den Spekulanyten nach unten gezogen und bei gleichen Marktdaten die Aktien steigen wird Gold auch in Zukunft weiter seinen Glanz nicht einbüßen.
Nun zum nachfolgenden auszugsweisen Berich aus dem Handelblatt.
www.handelsblatt.com/finanzen/...en-im-goldrausch/8578438.html
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Das steigende Interesse an Sachwerten verändert die Struktur der Erbschaften von Grund auf. Bislang findet sich Gold als Bestandteil nur in drei Prozent aller Erbschaften. Von den Bundesbürgen, die derzeit ihr Erbe planen, berücksichtigen aktuell bereits acht Prozent Gold. „Der Anteil der Erbschaften, bei denen Gold eine Rolle spielt, wird sich damit fast verdreifachen“, sagt Silke Mahlke.
Nicht nur Selbständige, die Bundesbürger insgesamt setzen bei Altersvorsorge und Erbschaften verstärkt auf Sachwerte. So finden sich derzeit Immobilien in 53 Prozent aller Erbschaften. Und diese Quote wird nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach steigen: 64 Prozent der Erblasser zählen in Zukunft eine Immobilie zu ihrem Nachlass.
Der Trend ist auch beim Eigenheim eindeutig: Der Anteil von Erbschaften mit selbstgenutzten Immobilien wird laut Allensbach-Institut von aktuell 45 Prozent auf mindestens 60 Prozent steigen – der Anteil vermieteter Immobilien von zwölf auf 19 Prozent. Die Quote derer, die selbstgenutzte wie vermietete Immobilien vererben, wird sich von vier auf zehn Prozent fast verdreifachen.
Geldvermögen verliert bei Erbschaften in der Zukunft an Bedeutung. So erwarten Erblasser, dass Erbschaften mit Cashanteil von bisher 69 auf 60 Prozent sinken wird. Die zukünftigen Erben rechnen dagegen nur noch mit einem Geldanteil von 57 Prozent.
Doch worauf müssen Erben bei Sachwerten achten? „Für Sachwerte gelten die gleichen Freibeträge, wie sie bei Erbschaften und Schenkungen üblich sind“, sagt Steuerberaterin Brigitte Schlammer von der Beratungsgesellschaft Ecovis. Der Freibetrag beträgt bei Ehegatten 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Enkeln 200.000 Euro.
„Die Schenkung von Gold oder das Übertragen eines Kontos hat eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt zur Folge“, betont Steuerexpertin Schlammer und warnt: Sollten Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht nachkommen, kann es sich um eine Steuerhinterziehung handeln und die Schenkungsteuer kann auch Jahre später noch durch das Finanzamt festgesetzt werden. Der Grund: Das Finanzamt hat häufig keine Chance, auf irgendeinem Weg Kenntnis von der Schenkung zu erlangen, wenn nicht von den Beschenkten selbst.
Für Erben und Anleger sind die Aussichten dennoch gut: Denn angesichts des aktuellen Preisverfalls halten Experten Gold für unterbewertet. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass der Preis für das Edelmetall bald wieder zum alten Glanz zurückfindet.