Jetzt hat einer der Angeklagten seine Freundin auf dem Schulhof schwer mißhandelt und ihr unter anderem das Bein gebrochen...
www.mopo.de/2010/20100704/hamburg/panorama/...in_das_bein.html
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alle sanft zu solchem Gesocks...
Ich nehme Justiz auch nicht mehr ernst, wie auch! Für mich dasselbe kriminelle Pack WIE DAS VOR DEM SIE UNS SCHÜTZEN SOLLEN!!!
Polizei eigentlich auch oftmals keine Fingerspitzengefühl und NUR DANN DEN STARKEN MANN MACHEN BEI FRIEDLICHEN LEUTEN!!!! Trotzdem eingeschränkt, WEIL SIE NICHT HART GEGEN WIRKLICHE KRIMINELLE DURCHGREIFEN DÜRFEN, DENN SOLCHE WERDEN DANN WIEDER BESTRAFT VON DER KRIMINELLEN JUSTIZ!!!
bringen STRAFANZEIGEN GEGEN DIE KRIMINELLE JUSTIZAPPARATSCHI NIX, DENN EINER KRÄHE STICHT EINER ANDEREN KEIN AUGE AUS.
JUSTIZ IST NUR FÜR SCHWERSTKRIMNELLE DA UND DARÜBERHINAUS SCHÜTZT SIE DIE NOCH... DENN UNSEREINS DARF SICH JA NICHT WEHREN, SONST WIRD MAN BESTRAFT.
sehe ich auch so sowas gehört isoliert. Wahrscheinlich war das Weib hässlich wie die Nacht und auch aus gestörtem Hause.
Apropo gestört, so ein Mehmet wäre bei uns erst mal in die geschlossene Psychatrie gekommen und hätte dort auf sein Prozess gewartet notfalls jahrelang, denn da gibt es kein Problem, das er mal aufgrund von zeitlich beschränkter Untersuchungshaft rausgelassen werden muss...
wohne da, wo es sogenannte Landeskrankenhäuser gibt, manchmal kommen auch Erwachsene dorthin aber oft Jugendliche. Gründe für FREIWILLIGE! Einlieferung sonst Einlieferung woanders JVA etc. sind z.b Selbstmordversuche Alkoholsucht (reicht also aus ne Straftat im Suff zu begehen^^) oder erhöhte Agressivität (das wäre im Mehmets Fall so^^) etc. Nur wenn, da gibt es keine Haftprüfungstermine dort entscheiden Ärzte, ob du gehen kannst und wenn du immer noch "krank" bist dann halt nicht.
Gegenfrage ist es rechtsstattlich,wenn man von krimineller Justiz auf einer Seite und Schwerverbrechern auf anderer Seite in die Zange genommen wird, denn man darf sich ja nicht wehren? Im übrigen auch Notwehr ist eine Mär...