Mir geht der prozess mf tempur sealy gerade durch den kopf. Mf produziert ja nicht selber Matratzen sondern bezieht diese über einen zulieferer. Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass sollte mf den prozess um die therapeutischen matrazen verlieren, sie sich an ihrem zulieferer zumindest schadlos halten könnten. In Österreich würde man in solch einem prozess dem zulieferer das Gerichtsverfahren verkünden, damit er sich allenfalls dem Prozess anschließen könnte. Wie seht ihr das? Klar den eigenem zuliefer im fall des verfahrensverlust zu klagen macht kein gutes bild, aber immerhin könnte man so eventuell (zum teil) etwaigen schaden wieder hereinholen... lg