... einer kurzfristigen Meldung/Ad-hoc bzgl. der Zustimmungsquoten sondern mit einer Meldung/ad-hoc zum Inkrafttreten des LUA.
Bedenkt, die Gläubigerzustimmung von x% ist nicht die einzige Bedingung, die erfüllt sein muss, damit das LUA in Kraft treten kann (siehe dazu LUA und damit verbundene Meldung von letzter Woche)! Es würde somit keinen Sinn ergeben, innerhalb kurzer Zeit zwei oder mehr Meldungen zum gleichen Sachverhalt zu machen. Da gestern von "positive progress" geschwafelt wurde und man heute die early-bird-fee-Frist nicht nochmal verlängert hat (obwohl das noch einmal möglich gewesen wäre), sind bzgl. der Gläubigerzustimmung im Laufe des 18.07.2018 offenbar die Würfel gefallen.
Und wie sind sie gefallen?
MMn positiv!
Denn wäre die Zustimmung noch nicht da, hätte man aus Sicht des Managements:
- entweder die early-bird-fee-Frist noch einmal verlängern müssen, um die Chance zu maximieren, dass es doch noch was wird,
- oder man hätte uns sofort informieren müssen, sobald klar geworden ist, dass diejenigen Gläubiger, die das LUA ablehnen, zusammengenommen eine Sperrminorität haben, und diese Gläubiger signalisieren, dass sie ihre Meinung bis zum 20.07.2018 auch nicht mehr ändern werden. Denn dann wäre das LUA gescheitert und man hätte sich unverzüglich mit Plan B beschäftigen müssen.
Außerdem passt eine Ablehnung nicht zum "positive progress"-Gerede von gestern. "Positive progress" bedeutet zwar streng genommen nur, dass man sich in Richtung der Annahmeschwelle bewegt, aber nicht zwingend, dass selbige auch überschritten werden wird. Aber als Steinhoff-Manager würde ich derzeit keinerlei Formulierungen veröffentlichen, die in irgendeiner Weise fehlinterpretiert werden und dadurch die nächste Klagewelle auslösen könnten.
Hingegen passt das Ausbleiben jeglicher Meldung am 18.07.2018 viel besser zu einer Gläubigerzustimmung. Denn wenn die notwendigen Quoten erreicht sind, muss das Management die early-bird-fee-Frist auslaufen lassen, da sie sonst nur sinnlos Geld des Konzerns und damit der Aktionäre verschwenden würden, in deren Auftrag sie das Unternehmen leiten.
Nun werden die übrigen Inkrafttretungs-Bedingungen des LUA geprüft bzw. hergestellt und abschließend das Vorliegen aller notwendigen Bedingungen des LUA festgestellt, intern kommuniziert, dann eine Meldung aufgesetzt/ergänzt, diese von Legal geprüft und dann gibt es die Meldung, dass das LUA in Kraft ist. Dass das alles nicht abends in ein paar Stunden nach Ablauf der early-bird-fee-Frist (während der sich die Annahmequoten jederzeit noch hätten erhöhen können und somit mehr early bird fee fällig gewesen wäre) passiert, sondern womöglich einen oder zwei komplette Arbeitstage benötigt, halte ich für nachvollziehbar und stimmig. Mit anderen Worten: für den 18.07.2018 und auch den 19.07.2018 gilt im Zweifelfall "no news = good news"
Mal sehen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege :)