Danke für dein Posting #78872. Über den 30.06.2018 als derzeitigen Fristablauf an einem Samstag und nur einen Tag nach Bekanntgabe der untestierten Bilanz 2016/2017 habe ich mich nämlich auch schon gewundert.
Eine damit zusammenhängende Frage habe ich heute in Posting 78445 gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Ich zitiere:
Was mir nicht klar ist: Dürfen die "relevanten Gläubiger" (Banken?) nach ihren eigenen Regularien einer Steinhoff-Restrukturierung überhaupt zustimmen, wenn am 29.06.2018 tatsächlich nur untestierte Bilanzen veröffentlicht werden?
Ich bezweifle nicht die Qualität dieser Zahlen, die nach einer halbjährlichen PWC-Prüfung sehr sauber sein dürften. Aber untestiert bleibt untestiert.
Irgendwie macht die ganze Ad-hoc für mich nur Sinn, wenn am 29.06.2018 eine testierte Bilanz für das Geschäftsjahr 2016/2017 und eine untestierte Halbjahresbilanz für das Geschäftsjahr 2017/2018 vorgelegt würden.