Vorsätzliche Manipulationen, die auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können (§ 119 Absatz 1 Nr. 1 WpHG). Handelt der Täter gewerbsmäßig oder bandenmäßig oder aber in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit z.B. für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wird die Marktmanipulation als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Auch der Versuch der Marktmanipulation ist strafbar (§ 119 Absatz 5 WpHG).
Quelle: www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...ation_artikel.html
Ich könnte jetzt nicht mehr schlafen, wenn ich nicht wüsste ob was kommt. Sicherlich würde derjenige der eine Anzeige macht einen
Post im Forum machen, dann könnten sich alle anschließen. Alleine die Ordergebühren zu zahlen könnte teuer werden!