Der Vergleichsvorschlag der Steinhoff-Gruppe
Die Schemata stimmen weitgehend mit dem Vergleichsvorschlag der Steinhoff-Gruppe überein, wie er ursprünglich
der Steinhoff-Gruppe, wie er ursprünglich in der Juli-Ankündigung und in der geänderten Fassung des Vergleichsformulars vom Oktober dargelegt wurde.
Die Bedingungen der Schemes werden in Kürze unter www.SteinhoffSettlement.com verfügbar sein. Die wichtigsten
Grundzüge des vorgeschlagenen Gesamtvergleichs bleiben wie folgt:
- Die teilnehmenden Antragsteller werden in MPCs, vertragliche Antragsteller und finanzielle
Gläubiger. Die Steinhoff-Gruppe wird einen Gesamtvergleichsbetrag zur Verfügung stellen für
MPCs von SIHNV und SIHPL und vertragliche Anspruchsteller von SIHNV in Höhe von EUR370 Mio., wovon
der geschätzte Anteil der MPCs EUR266 Mio. betragen wird. Die MPCs sowohl bei SIHNV als auch bei SIHPL werden
werden beide von SIHNV über das SRF abgewickelt. Die Ausgleichszahlung wird
Zuteilung der Abfindungsbeträge erfolgt in Übereinstimmung mit den Angaben im "Zuteilungsplan", der den
den Schemata.
- Das Abfindungsentgelt wird von SIHNV über den SRF zu 50 Prozent in bar und zu
50 Prozent in Aktien, die SIHNV indirekt an dem südafrikanischen Unternehmen Pepkor
Holdings Limited ("PPH") zu einem angenommenen Aktienpreis von ZAR15 pro Aktie, vorausgesetzt, dass
SIHNV behält sich die Option vor, einen höheren Anteil der Gegenleistung in bar zu begleichen.
- Darüber hinaus wird ein Mitglied der Steinhoff-Gruppe einen Beitrag zu den Kosten der
der ACGs (Vertreter der MPCs) in Höhe von bis zu EUR 30 Mio., abhängig von bestimmten Bedingungen
und Bedingungen und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass jede solche ACG sich verpflichtet
sie für jede ihrer Wählergruppen den von ihr erhaltenen Kostenausgleich anrechnen wird
Beträge anrechnen wird, die sie von ihren Konstituenten gemäß den ursprünglich zwischen dieser ACG und ihren Konstituenten vereinbarten Bedingungen
und seinen Wählern vereinbart wurde. SIHNV wird auch einen Beitrag zu den Kosten von SRF leisten, der auf
von bis zu EUR16,5 Mio. leisten (eine Erhöhung um EUR1,5 Mio. gegenüber dem Settlement
Term Sheet).
- Die SIHNV-Vertragskläger werden mit der gleichen Rückzahlungsrate wie die SIHNV
MPCs.
- SIHPL-Vertragskläger werden zu den Rückforderungsraten und in den Beträgen entschädigt, die in der
wie im S155 Scheme Proposal dargelegt. In Abänderung des Oktobervergleichs
Term Sheet erhält BVI No 1499 (Pty) Limited ("BVI") PPH-Aktien zu einem angenommenen Preis von
pro Aktie von ZAR13 (im Gegensatz zu ZAR13,5) erhalten und die Sperrfrist, die für BVI
und Cronje-Anspruchssteller verkürzt wird.
- Die Finanzgläubiger wurden gebeten, die Fälligkeit der Schulden der Steinhoff
Steinhoff Group bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, was mit einer zusätzlichen Zustimmung um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
sechs Monate. Darüber hinaus wurden die Finanzgläubiger gebeten, auf deliktische Ansprüche gegen den Steinhoff-Konzern zu verzichten.
(deliktische) Ansprüche gegen die Steinhoff-Gruppe zu verzichten. SIHNV hat sich bereit erklärt, Sicherheiten an ihren
Die SIHNV hat sich bereit erklärt, als Gegenleistung für die Stundung Sicherheiten an ihren Anteilen an der Steinhoff Investment Holdings Limited zu gewähren.
- Die konzerninternen Gläubiger und die Gläubiger aus Lieferungen und Leistungen sind in ihren Hauptforderungen nicht
kompromittiert.
- Als Gegenleistung für die Zahlung des Vergleichsbetrages werden die teilnehmenden Gläubiger
die teilnehmenden Gläubiger verpflichtet, eine vollständige und endgültige Freistellung und einen Verzicht auf Ansprüche gegen den
Steinhoff-Gruppe und andere Parteien zu den in den Schemes festgelegten Bedingungen zu gewähren.
- Nicht alle Ansprüche gegen SIHNV oder SIHPL werden im Rahmen der Schemes abgewickelt. Bestimmte
Bestimmte strittige Forderungen gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede endgültig
endgültig entschiedene Forderung oder der vereinbarte Vergleichsbetrag dem gleichen SIHNV
Rückerstattungssatz unterliegt, der an MPCs und vertragliche Anspruchsteller des SIHNV zu zahlen ist. In ähnlicher Weise wird eine
wird eine strittige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass
dass jede endgültig entschiedene Forderung oder jeder vereinbarte Vergleichsbetrag dem
demselben Rückforderungssatz unterliegt, der für vertragliche Anspruchsteller von SIHPL gilt. Bestimmte andere Ansprüche
gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Ansprüche qualifiziert sind, unterliegen nicht
unterliegen nicht dem S155 Scheme Proposal. SIHPL wird solche Ansprüche weiterhin bestreiten, die
werden in vollem Umfang zahlbar sein, sofern sie letztendlich durch ein endgültiges
Schiedsspruch oder einen vereinbarten Vergleich bestätigt werden.
- Conservatorium hat erhebliche Ansprüche geltend gemacht, die sich aus seinem Eigentum an bestimmten
Margin-Darlehen, mit denen der Erwerb von Anteilen an SIHNV durch Upington Investment Holdings B.V. finanziert wurde
an SIHNV finanziert haben, die nicht qualifizierte Forderungen im Vergleichsvertrag vom Oktober darstellen.
Wie am 14. Februar 2021 angekündigt, haben SIHNV und SIHPL eine Vereinbarung getroffen
mit Conservatorium und anderen Margin-Kreditgebern geschlossen, um diese Ansprüche zu begleichen. Titan Premier
Investment Proprietary Limited ("Titan") verbundenen Unternehmen sind ebenfalls Partei dieser
Vereinbarung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird am Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (wie unten definiert)
(wie unten definiert) und im Austausch für gegenseitige Freistellungen und Unterstützung für die globalen
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Die Schemata stimmen weitgehend mit dem Vergleichsvorschlag der Steinhoff-Gruppe überein, wie er ursprünglich
der Steinhoff-Gruppe, wie er ursprünglich in der Juli-Ankündigung und in der geänderten Fassung des Vergleichsformulars vom Oktober dargelegt wurde.
Die Bedingungen der Schemes werden in Kürze unter www.SteinhoffSettlement.com verfügbar sein. Die wichtigsten
Grundzüge des vorgeschlagenen Gesamtvergleichs bleiben wie folgt:
- Die teilnehmenden Antragsteller werden in MPCs, vertragliche Antragsteller und finanzielle
Gläubiger. Die Steinhoff-Gruppe wird einen Gesamtvergleichsbetrag zur Verfügung stellen für
MPCs von SIHNV und SIHPL und vertragliche Anspruchsteller von SIHNV in Höhe von EUR370 Mio., wovon
der geschätzte Anteil der MPCs EUR266 Mio. betragen wird. Die MPCs sowohl bei SIHNV als auch bei SIHPL werden
werden beide von SIHNV über das SRF abgewickelt. Die Ausgleichszahlung wird
Zuteilung der Abfindungsbeträge erfolgt in Übereinstimmung mit den Angaben im "Zuteilungsplan", der den
den Schemata.
- Das Abfindungsentgelt wird von SIHNV über den SRF zu 50 Prozent in bar und zu
50 Prozent in Aktien, die SIHNV indirekt an dem südafrikanischen Unternehmen Pepkor
Holdings Limited ("PPH") zu einem angenommenen Aktienpreis von ZAR15 pro Aktie, vorausgesetzt, dass
SIHNV behält sich die Option vor, einen höheren Anteil der Gegenleistung in bar zu begleichen.
- Darüber hinaus wird ein Mitglied der Steinhoff-Gruppe einen Beitrag zu den Kosten der
der ACGs (Vertreter der MPCs) in Höhe von bis zu EUR 30 Mio., abhängig von bestimmten Bedingungen
und Bedingungen und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass jede solche ACG sich verpflichtet
sie für jede ihrer Wählergruppen den von ihr erhaltenen Kostenausgleich anrechnen wird
Beträge anrechnen wird, die sie von ihren Konstituenten gemäß den ursprünglich zwischen dieser ACG und ihren Konstituenten vereinbarten Bedingungen
und seinen Wählern vereinbart wurde. SIHNV wird auch einen Beitrag zu den Kosten von SRF leisten, der auf
von bis zu EUR16,5 Mio. leisten (eine Erhöhung um EUR1,5 Mio. gegenüber dem Settlement
Term Sheet).
- Die SIHNV-Vertragskläger werden mit der gleichen Rückzahlungsrate wie die SIHNV
MPCs.
- SIHPL-Vertragskläger werden zu den Rückforderungsraten und in den Beträgen entschädigt, die in der
wie im S155 Scheme Proposal dargelegt. In Abänderung des Oktobervergleichs
Term Sheet erhält BVI No 1499 (Pty) Limited ("BVI") PPH-Aktien zu einem angenommenen Preis von
pro Aktie von ZAR13 (im Gegensatz zu ZAR13,5) erhalten und die Sperrfrist, die für BVI
und Cronje-Anspruchssteller verkürzt wird.
- Die Finanzgläubiger wurden gebeten, die Fälligkeit der Schulden der Steinhoff
Steinhoff Group bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, was mit einer zusätzlichen Zustimmung um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
sechs Monate. Darüber hinaus wurden die Finanzgläubiger gebeten, auf deliktische Ansprüche gegen den Steinhoff-Konzern zu verzichten.
(deliktische) Ansprüche gegen die Steinhoff-Gruppe zu verzichten. SIHNV hat sich bereit erklärt, Sicherheiten an ihren
Die SIHNV hat sich bereit erklärt, als Gegenleistung für die Stundung Sicherheiten an ihren Anteilen an der Steinhoff Investment Holdings Limited zu gewähren.
- Die konzerninternen Gläubiger und die Gläubiger aus Lieferungen und Leistungen sind in ihren Hauptforderungen nicht
kompromittiert.
- Als Gegenleistung für die Zahlung des Vergleichsbetrages werden die teilnehmenden Gläubiger
die teilnehmenden Gläubiger verpflichtet, eine vollständige und endgültige Freistellung und einen Verzicht auf Ansprüche gegen den
Steinhoff-Gruppe und andere Parteien zu den in den Schemes festgelegten Bedingungen zu gewähren.
- Nicht alle Ansprüche gegen SIHNV oder SIHPL werden im Rahmen der Schemes abgewickelt. Bestimmte
Bestimmte strittige Forderungen gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede endgültig
endgültig entschiedene Forderung oder der vereinbarte Vergleichsbetrag dem gleichen SIHNV
Rückerstattungssatz unterliegt, der an MPCs und vertragliche Anspruchsteller des SIHNV zu zahlen ist. In ähnlicher Weise wird eine
wird eine strittige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass
dass jede endgültig entschiedene Forderung oder jeder vereinbarte Vergleichsbetrag dem
demselben Rückforderungssatz unterliegt, der für vertragliche Anspruchsteller von SIHPL gilt. Bestimmte andere Ansprüche
gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Ansprüche qualifiziert sind, unterliegen nicht
unterliegen nicht dem S155 Scheme Proposal. SIHPL wird solche Ansprüche weiterhin bestreiten, die
werden in vollem Umfang zahlbar sein, sofern sie letztendlich durch ein endgültiges
Schiedsspruch oder einen vereinbarten Vergleich bestätigt werden.
- Conservatorium hat erhebliche Ansprüche geltend gemacht, die sich aus seinem Eigentum an bestimmten
Margin-Darlehen, mit denen der Erwerb von Anteilen an SIHNV durch Upington Investment Holdings B.V. finanziert wurde
an SIHNV finanziert haben, die nicht qualifizierte Forderungen im Vergleichsvertrag vom Oktober darstellen.
Wie am 14. Februar 2021 angekündigt, haben SIHNV und SIHPL eine Vereinbarung getroffen
mit Conservatorium und anderen Margin-Kreditgebern geschlossen, um diese Ansprüche zu begleichen. Titan Premier
Investment Proprietary Limited ("Titan") verbundenen Unternehmen sind ebenfalls Partei dieser
Vereinbarung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird am Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (wie unten definiert)
(wie unten definiert) und im Austausch für gegenseitige Freistellungen und Unterstützung für die globalen
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