" Details werden vermutlich noch einmal mit den relevanten Behörden abgestimmt. Fehler kann man sich nicht erlauben."
Vor wenigen Tagen noch war SH sich sicher am 2.2. die Longversion zu veröffentlichen. Ein Vorschlag bedarf keiner behördlichen Genehmigung zur Veröffentlichung, deswegen wurde er bereits in der Kurzfassung am 15.12. 2022 veröffentlicht mit dem Hinweis, die Umsetzung des Vorschlages bedürfe noch diverser Genehmigungen.
Was also sollte SH innerhalb von 6 Tagen davon abgehalten haben wie angekündigt gestern die Longversion zu veröffentlichen ? Das sie den Disclaimer nicht mehr hinbekommen darauf zu verweisen, der Vorschlag auch in der Longversion bedürfe noch einiger Genehmigungen....??!
Die Begründung von SH ist albern ! Wenn man einen angekündigten Vorschlag in der Longversion nicht wie angekündigt am 2.2. publiziert, dann nicht, weil noch Genehmigungen fehlen, auf das Fehlen dieser Genehmigungen hat man bisher in der Kommunikation zum Vorschlag stets verwiesen, sondern, weil der Vorschlag entweder inhaltlich nicht mehr passt, geändert, ergänzt oder womöglich gecancelt werden muss.