zw. Assets und Schulden, kurz Fehlbetrag, nach Absolvierung des GS und Bar Date:
Alle Gelder und PPH Aktien mussten bis zum Bar Date in den Settlement Funds eingegangen sein und sind es wohl auch.
Ganz wichtig, denn damit ist der Passus aus dem SIHPL Proposal:
"26.8
Die Finanzgläubiger profitieren von der Sicherheit, die sich aus der Tatsache ergibt, dass die vertraglichen Kläger und die SIHPL-Marktkauf-Kläger abgewickelt werden und ihre Ansprüche gegen SIHPL erlöschen."
erledigt und die FC der SIHPL, welche hauptsächlich die 21/22-er Bondgläubiger sind, profitieren jetzt allein aus den SIHPL Erlösen:
"26.9
Die Finanzgläubiger werden, vorbehaltlich der durch den Vergleich geschaffenen vorrangigen und gleichrangigen Ansprüche, im Laufe der Zeit auf die verbleibenden Vermögenswerte von SIHPL zurückgreifen können, sobald die vertraglichen Kläger und die SIHPL-Marktkauf-Kläger gemäß den Bedingungen dieses Vorschlags (insbesondere gemäß der S155-Vergleichsnote) abgewickelt sind."
Und damit wären wir bei der s155 Settlement Note, dem Ersatz für die SIHPL CPU.
In dieser Note steht dann folgender Passus, zwecks Auszahlung an die FC:
"Obligatorische Vorauszahlung - Cash Sweep
Ab dem Quartal, das am 31. März 2022 endet, wird ein vierteljährlicher Cash Sweep (ohne Verpflichtung für SIHPL, die SIHL-Zahlungen in Anspruch zu nehmen) durchgeführt, vorausgesetzt:
(i) SIHPL behält
(a) die Reserve für strittige vertragliche Ansprüche für den strittigen vertraglichen Anspruch von Mayfair31 und
(b) eine Reserve für nicht-qualifizierende Ansprüche, die ausreicht, um sicherzustellen, dass die endgültigen Rückflüsse aus rechtskräftig entschiedenen nicht-qualifizierenden Ansprüchen mindestens gleich hoch sind wie die endgültigen Rückflüsse aus der S155-Vergleichsnote (die "Reserve für nicht-qualifizierende Ansprüche" und zusammen mit der Reserve für strittige vertragliche Ansprüche die "Reserven");
(ii) die südafrikanische Teilgruppe muss zu jeder Zeit ein Barguthaben von mindestens 50 Millionen Euro halten, zuzüglich einer Barreserve für die folgenden vier SIHL-Vorzugsdividenden; und
(iii) SIHPL muss (zusätzlich zu den Rücklagen) jederzeit über einen Barbestand von mindestens 5 Millionen Euro verfügen (der "SIHPL-Mindestbestand"), die zugunsten der Gläubiger von SIHPL in der unten unter "Rangfolge" dargelegten Reihenfolge zu verwenden sind.
Beträge, die im Rahmen der S155 Settlement Note zu zahlen sind, werden so verwendet, dass sie den Hauptbetrag sofort reduzieren."
Der Hauptbetrag umfasst 1,5813 Mrd €., es wird also alles verfügbare an Zahlungsmöglichkeiten aus dem ZA Teilkonzern ab dem Quartal 2, also 01.04.2022, eingesetzt.
Da nicht alles sofort in Cash verfügbar ist, erfolgt dies in Teilschritten, Cash-Sweeps.
Es verbleibt nur der notwendige Zahlungsbestand in ZA:
Das dürfte die Lücke des Fehlbetrages langsam schließen, zumal innerhalb des Finanzjahres 2022 auch noch die MF Dividende und die Zahlung aus Australien, zusammen ca. 600 Mio €, mit einfließen.
Der Hauptbetrag der SIHPL über 1.581.300.000 € wurde bereits in der Jahresabrechnung 2017 auf 2016 abgeschrieben ;-)
S. 304
www.steinhoffinternational.com/downloads/...L-REPORT-2017.pdf
(Verkleinert auf 36%)

