Der Aufsichtsrat der Sparkassen Immobilien AG hat am 19.6.2007 ein
Rückkaufprogramm für s IMMO INVEST Genussscheine (ISIN: AT0000795737
und AT0000630694; Bloomberg: SPIG AV, Reuters: SIMIg.VI und
SIMIga.VI) beschlossen. In diesem Zusammenhang können von der
Gesellschaft bis zu 10 % der Genussscheine, also max. 388.339 Stück,
über die Börse oder außerbörslich zurückgekauft werden. Die
Gesellschaft behält sich vor, zurückgekaufte Genussscheine zur Gänze
oder teilweise einzuziehen.
Als Höchstpreis wurde EUR 106,00 pro Genussschein fixiert, dies
entspricht dem letzten Börsekurs beider Tranchen des s IMMO INVEST
vor Bekanntgabe der Änderung der Genussscheinbedingungen am
16.5.2007.
Diese sowohl von der Anlegerversammlung der Genussscheininhaber als
auch in der Hauptversammlung der Aktionäre ohne Gegenstimmen
beschlossene Änderung hat die rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft
tretende Zusammenlegung der beiden Rechnungskreise von s IMMO INVEST
Genusscheinen und s IMMO Aktien zur Folge. Der Rückkauf wird im
Zeitraum zwischen 1.7.2007 und 31.12.2007 durchgeführt. Auf Basis der
geänderten Genussscheinbedingungen sind der börsliche und
außerbörsliche Rückkauf durch die Gesellschaft unbeschränkt möglich.
Weder diese Einschaltung noch das Rückkaufprogramm stellen ein
öffentliches Angebot zum Erwerb von Genussscheinen durch die
Gesellschaft dar.
Ende der Mitteilung euro adhoc 20.06.2007 07:40:04
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Originaltext: Sparkassen Immobilien AG
ISIN: AT0000652250
Quelle: www.finanznachrichten.de
Rückkaufprogramm für s IMMO INVEST Genussscheine (ISIN: AT0000795737
und AT0000630694; Bloomberg: SPIG AV, Reuters: SIMIg.VI und
SIMIga.VI) beschlossen. In diesem Zusammenhang können von der
Gesellschaft bis zu 10 % der Genussscheine, also max. 388.339 Stück,
über die Börse oder außerbörslich zurückgekauft werden. Die
Gesellschaft behält sich vor, zurückgekaufte Genussscheine zur Gänze
oder teilweise einzuziehen.
Als Höchstpreis wurde EUR 106,00 pro Genussschein fixiert, dies
entspricht dem letzten Börsekurs beider Tranchen des s IMMO INVEST
vor Bekanntgabe der Änderung der Genussscheinbedingungen am
16.5.2007.
Diese sowohl von der Anlegerversammlung der Genussscheininhaber als
auch in der Hauptversammlung der Aktionäre ohne Gegenstimmen
beschlossene Änderung hat die rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft
tretende Zusammenlegung der beiden Rechnungskreise von s IMMO INVEST
Genusscheinen und s IMMO Aktien zur Folge. Der Rückkauf wird im
Zeitraum zwischen 1.7.2007 und 31.12.2007 durchgeführt. Auf Basis der
geänderten Genussscheinbedingungen sind der börsliche und
außerbörsliche Rückkauf durch die Gesellschaft unbeschränkt möglich.
Weder diese Einschaltung noch das Rückkaufprogramm stellen ein
öffentliches Angebot zum Erwerb von Genussscheinen durch die
Gesellschaft dar.
Ende der Mitteilung euro adhoc 20.06.2007 07:40:04
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Originaltext: Sparkassen Immobilien AG
ISIN: AT0000652250
Quelle: www.finanznachrichten.de