Deutschland: Sonderrechte für Moslems - Das Ende des Sargzwangs auf dem Friedhof
Eine Rechtsordnung gilt für alle Menschen.
In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang.
Niemand kann einen Menschen einfach so irgendwo auf einem Acker beerdigen.
Und es gibt einen Sarg- oder Urnenzwang.
Menschen dürfen nicht einfach so in der Erde verscharrt werden.
Muslime aber haben andere Vorstellungen vom letzten Weg eines Menschen.
Und deshalb werden die Bestattungsvorschriften geändert.
Muslimische Mitbürger haben andere kulturelle Vorstellungen von Beerdigungen.
Sie bestatten ihre Toten in Leinentüchern oder in einem Leinensack.
Nun gibt es derzeit in Baden-Württemberg, in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin eine unbedingte Sargpflicht auch für Muslime.
In allen anderen Ländern gibt es Ausnahmeregelungen nur für Muslime.
In einem nächsten Schritt könnte man sich dann auch den weiteren religiösen Bestattungsvorschriften von Muslimen zuwenden.
Diese dürfen beispielsweise nicht in Erde bestattet werden, in der zuvor irgendwann einmal Christen bestattet wurden.
Das "verunreinigt" den Boden.
In der Schweizer Gemeinde Liesthal (nahe Basel) haben Moslems, denen man einen Teil des Friedhofes zur Verfügung gestellt hatte,
zunächst einmal den Austausch der durch Christen "verunreinigten" Friedhofserde auf Kosten der Gemeinde gefordert.
Das sorgte für Aufsehen - und verärgerte die Schweizer doch sehr.
Seither werden Friedhöfe, wo Moslem-Gräber entstehen sollen, auf 1,80 Meter Tiefe ausgebaggert und mit "sauberer" Erde aufgefüllt.
Die "verunreinigte" Erde wird auf Bauschutt-Deponien entsorgt.
Auch solche Fälle wurden bekannt.
Und auch das sorgte für Ärger.
Diesen Ärger hatte man nicht, als es noch gleiche Bestattungsvorschriften
für alle Menschen in Europa gab....
gegen-wind.com/modules/news/article.php?storyid=370
Eine Rechtsordnung gilt für alle Menschen.
In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang.
Niemand kann einen Menschen einfach so irgendwo auf einem Acker beerdigen.
Und es gibt einen Sarg- oder Urnenzwang.
Menschen dürfen nicht einfach so in der Erde verscharrt werden.
Muslime aber haben andere Vorstellungen vom letzten Weg eines Menschen.
Und deshalb werden die Bestattungsvorschriften geändert.
Muslimische Mitbürger haben andere kulturelle Vorstellungen von Beerdigungen.
Sie bestatten ihre Toten in Leinentüchern oder in einem Leinensack.
Nun gibt es derzeit in Baden-Württemberg, in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin eine unbedingte Sargpflicht auch für Muslime.
In allen anderen Ländern gibt es Ausnahmeregelungen nur für Muslime.
In einem nächsten Schritt könnte man sich dann auch den weiteren religiösen Bestattungsvorschriften von Muslimen zuwenden.
Diese dürfen beispielsweise nicht in Erde bestattet werden, in der zuvor irgendwann einmal Christen bestattet wurden.
Das "verunreinigt" den Boden.
In der Schweizer Gemeinde Liesthal (nahe Basel) haben Moslems, denen man einen Teil des Friedhofes zur Verfügung gestellt hatte,
zunächst einmal den Austausch der durch Christen "verunreinigten" Friedhofserde auf Kosten der Gemeinde gefordert.
Das sorgte für Aufsehen - und verärgerte die Schweizer doch sehr.
Seither werden Friedhöfe, wo Moslem-Gräber entstehen sollen, auf 1,80 Meter Tiefe ausgebaggert und mit "sauberer" Erde aufgefüllt.
Die "verunreinigte" Erde wird auf Bauschutt-Deponien entsorgt.
Auch solche Fälle wurden bekannt.
Und auch das sorgte für Ärger.
Diesen Ärger hatte man nicht, als es noch gleiche Bestattungsvorschriften
für alle Menschen in Europa gab....
gegen-wind.com/modules/news/article.php?storyid=370
Die Erfahrung ist wie eine Laterne im Rücken; sie beleuchtet stets nur das Stück Weg, das wir bereits hinter uns haben.
Konfuzius
Konfuzius