vor 3 tagen hieß es noch die steuereinnahmen sprudeln wie noch nie und nun sowas....
wem soll man noch glauben ??
Bund befürchtet Steuerausfälle in Milliardenhöhe
10.11.2011, 12:37 Uhr | Financial Times Deutschland
Dem Bund gehen durch Verlustvorträge Milliarden durch die Lappen (Foto: dpa)
Dem Bund gehen durch Verlustvorträge Milliarden durch die Lappen (Foto: dpa)
Ein Regierungsbericht warnt vor dem milliardenschwerem Einnahmeausfall durch Verlustvorträge von Unternehmen. Dem Fiskus drohen Steuerausfälle in Höhe von 150 Milliarden Euro. Die Pläne für eine Unternehmenssteuerreform liegen damit wohl auf Eis.
Die Unternehmen in Deutschland haben so hohe Verluste angesammelt, dass dem Fiskus Steuerausfälle in Höhe von mehr als 150 Milliarden Euro drohen. Das steht in dem Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verlustverrechnung von Unternehmen. Der Bericht liegt der "Financial Times Deutschland" (FTD) vor. Nach den jüngsten verfügbaren Statistiken lagen die Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer bereits 2006 bei jeweils mehr als 500 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Verluste in der Einkommensteuer von 62,2 Milliarden Euro, wie die Experten aus den Finanzministerien schreiben.
Hessisches Modell kann Verluste enorm begrenzen
Angesichts dieses enormen Haushaltsrisikos lehnen Bund und Länder eine großzügige Reform der Verlustverrechnung nach den Vorstellungen der Konzerne ab. Sollte die Koalition bereit sein, zumindest geringe Steuerausfälle hinzunehmen, empfiehlt die Arbeitsgruppe, das von Hessen entwickelte so genannte Gruppenbeitragsmodell umzusetzen. So ließen sich die Einnahmeverluste auf zwei Milliarden Euro begrenzen, heißt es im Bericht.
Keine Verrechnung über Landesgrenzen
Damit ist klar, dass die Unternehmen in Deutschland ihre Hoffnungen auf eine umfassende Reform wie in Österreich begraben müssen. Konzerne mit Sitz in dem Alpenland können Gewinne und Verluste auch über Landesgrenzen hinweg verrechnen. Das würde bei einer großen Volkswirtschaft wie Deutschland aber zu enormen Steuerausfällen führen. So wird Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wahrscheinlich eine kleine Lösung wählen, die den Konzernen eine Bürokratie-Erleichterung bringt und den Anforderungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs genügt.
In Regierungskreisen hieß es, Deutschland sei bereit, auf den so genannten Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zu verzichten. Mit dem EAV stehe man alleine da, und Europa sei nicht bereit, Deutschland in diesem Punkt zu folgen. In Deutschland müssen Unternehmen, die in einem Konzern Gewinne und Verluste steuerlich verrechnen wollen, diesen EAV abschließen. Dabei sind auch gesellschaftsrechtlich sehr genaue Vorgaben zu beachten. Die Wirtschaft klagt seit Jahren darüber, dass diese Vorschrift bürokratisch und aufwändig sei. Zudem bestehe insbesondere bei Umstrukturierungen immer das Risiko von Formfehlern.
Verlustvorträge so hoch wie in keinem anderen Land
Während Deutschland mit der Aufgabe des EAV auf den Rest Europas und der Welt zugehen würde, sieht die Regierung bei der Mindestgewinnbesteuerung einen Trend in ihre Richtung: Nach Österreich und Polen hätten in diesem Jahr Italien und Spanien dieses Instrument zur Sicherung von staatlichen Einnahmen eingeführt. In Frankreich und Japan sei ebenfalls geplant, Unternehmen einer Mindestbesteuerung ihrer Gewinne zu unterwerfen.
Aus dem Bericht der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern geht hervor, dass die Verlustvorträge in Deutschland selbst in wirtschaftlich guten Jahren wachsen. Sie sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt in keinem Industrieland so hoch wie hierzulande. In Regierungskreisen wird das zumindest in Teilen auf Steuersparmodelle zurückgeführt.
Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer
Das Risiko von Einnahmeausfällen soll bei dem hessischen Gruppenbeitragsmodell überschaubar sein. Nur bei Kapitalbeteiligungen von mindestens 95 Prozent dürfen Unternehmen eine Gruppe bilden. Gruppenbeiträge an ein anderes Unternehmen dürfen nie höher sein als das zu versteuernde Einkommen der leistenden Firma. Auch Zahlungen über Landesgrenzen sind nicht erlaubt.
Dieses Konzept will die Bundesregierung jetzt in die deutsch-französische Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung einbringen. Und der Vorschlag, den Berlin und Paris vorlegen wollen, soll wiederum mit dem Konzept der Europäischen Union abgestimmt werden. Brüssel arbeitet bereits an einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer.