...des Grundkapitals nach AktG §92 Absatz 1.
TOP 1.
Anzeige des Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG §
92.1. Der Vorstand wird das Konzept zur Verlustbeseitigung in der Hauptversammlung vorstellen und erläutern. Die Aktionäre haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit hierzu Fragen zu stellen.
TOP 4.
Verwendung des Jahresfehlbetrags 2013. Es ist kein Bilanzgewinn entstanden. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 875.735,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Hierzu ist keine Beschlussfassung erforderlich.