Neue Buchführung nach IAS für alle börsennotierten


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BeMi:

Neue Buchführung nach IAS für alle börsennotierten

 
18.06.03 21:39
Schneller Abschied vom HGB

Neue Buchführung sorgt für sprunghaften Anstieg des Eigenkapitals
von Daniel Wetzel

Berlin/London -  -  Für börsennotierte Unternehmen hat der Buchhaltungs-Countdown bgeonnen: In sechs Monaten müssen sie ihre bislang nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellten Bilanzen auf die internationalen Buchführungsregeln IAS (künftig "IFRS" für "International Financial Reporting Standard") umstellen. Zwar hatte die EU schon im Juli 2002 festgelegt, dass alle börsennotierten Unternehmen ab 2005 nach den "International Accounting Standards" bilanzieren müssen. Doch die genauen Regeln, nach denen sämtliche Vermögenswerte und Schulden in den Büchern rückwirkend neu berechnet werden sollen, blieb das zuständige Londoner IAS-Board bislang schuldig.


Am heutigen Donnerstag nun wird das Board das Regelwerk nachliefern. "IFRS 1" heißt der Vorschriften-Katalog. Viel Zeit bleibt den HGB-Bilanzierern nicht: Alle betroffenen Unternehmen müssen bereits zum 1.Januar 2004 eine "Eröffnungsbilanz" nach IAS erstellen, damit es für die erste "richtige" Bilanzierungsperiode 2005 ein Vergleichsjahr gibt.


Die neue Art, die Bücher zu führen, hat enorme Auswirkungen auf die deutsche Unternehmenslandschaft. Die IAS-Regeln, die kürzlich in IFRS umbenannt wurden, weichen erheblich vom vertrauten Handelsgesetzbuch ab. Generell gilt: Stille Reserven, die man nach der konservativen HGB-Buchführung leicht bilden konnte, werden unter IFRS nach amerikanischem Prinzip gnadenlos aufgedeckt. Der Vorteil: IFRS-Zahlen sind näher an der Wahrheit. Der Nachteil: Die Unternehmen können in Krisenzeiten nicht mehr auf heimlich angesammelte Reserven zurückgreifen.


Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Entwicklungskosten. Sie mussten nach HGB direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Nach IFRS ist das verboten: Entwicklungskosten müssen in der Bilanz aktiviert werden und dürfen erst dann in der "GuV" auftauchen, wenn die Entwicklung auch zu Erträgen führt. Ergebnis: Das ausgewiesene Eigenkapital steigt bei einigen Unternehmen erheblich an.


Firmen, die aufgrund von Verlustvorträgen Steuern sparen, brauchten diese Beträge nach HGB bislang nicht extra auszuweisen. Nach IFRS jedoch müssen diese so genannten "latenten Steuern auf Verlustvorträge" in der Bilanz aktiviert werden. Wieder steigt das ausgewiesene Eigenkapital.


Zwar gibt es auch gegenläufige Effekte: So werden Pensionsrückstellungen nach IFRS wie Schulden behandelt, was das ausgewiesene Eigenkapital mindert. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat nach ersten Erfahrungswerten jedoch errechnet, dass in Folge der neuen Bilanzmethode die Eigenkapitalquote der deutschen Unternehmen unter dem Strich immer noch im Schnitt um 25 bis 30 Prozent steigen dürfte.


Dass Entwicklungskosten künftig als Vermögenswerte eingestuft werden, ist sicherlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Banken allein wegen der dadurch steigenden Eigenkapitalquoten auch wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben. Immerhin: Die im Zusammenhang mit der jüngsten Pleitewelle viel kritisierte Eigenkapitalschwäche deutscher Unternehmen wird sich künftig so nicht mehr darstellen. Im internationalen Vergleich werden dank IFRS künftig Äpfel mit Äpfeln verglichen.


Artikel erschienen am 19. Jun 2003
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BeMi:

Für börsennotierte Unternehmen wichtig o. T.

 
21.06.03 14:45
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Thunder666:

börsennotiert ist FALSCH

 
21.06.03 16:27
Die IAS-Verpflichtung gilt für alle kapitalmarktorientierten Utnernehmen, das ist ein grosser Unterschied!

Da hat der Daniel Wetzel wohl nicht richtig aufgepasst...

Thunder

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