... Passau [meine Schulstadt, in der ich in der Zeit von Kabarettisten und Filmemachern wie Bruno Jonas, Siegfrid Zimmerschied, Rudolf Klaffenböck aufgewachsen bin - v.a. mit beiden Letzteren hatte ich ab und zu sehr schöne und humorvolle "Jugendstreich- u.a. Erlebnisse" - ; erzkonservativ: gerade die erzkonservative, vom Bistum geprägte Umgebung forderte und förderte den Protest der o.g. Kaberettisten; vom Gründer der Passauer Neuen Presse, Dr. Hans Kapfinger, hieß es: der ist so "schwarz", dass, wenn er einen Schoaß (hochdeutsch: Furz) lässt, hinten Ruß rauskommt ...] zeigt sich in ihrer Berichterstattung zurecht verärgert über die sich häufenden Auftritte der Neonazis hier.
Die Passauer Staatsanwaltschaft ermittelt gemäß dem heutigen PNP-Bericht von Seite 1 wegen der "Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen" - das Hakenkreuz lässt sich nicht so einfach politisch neutralisieren, Mr. Mobber ;-)
Quelle: http://www.pnp.de/nachrichten/...mp;Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0
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PNP-Artikel vom 31.07.2008
Staatsanwalt lässt Grab wegen Nazi-Fahne öffnen
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| Auf dieses Foto stützt Passaus Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen NPD-Aktivist Thomas Wulff. Er legte am Samstag eine Hakenkreuz-Flagge auf den Sarg des Altnazis Friedhelm Busse. (Foto: Mediendenk)
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Von Roland Holzapfel
Passau. Nur zwei Tage nach der Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse ist das Grab des Rechtsextremisten wieder geöffnet worden - auf Geheiß der Passauer Staatsanwaltschaft. Die Ermittler stellten darin eine verbotene Hakenkreuzflagge als Beweismittel sicher. NPD-Aktivist Thomas „Steiner“ Wulff hatte die Fahne bei der Beisetzung auf den Sarg seines Gesinnungsgenossen gelegt. Nun wird gegen Wulff wegen des Verdachts auf Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen ermittelt. „Es handelt sich um eine sogenannte Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945“, sagte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch zur PNP. „Sie ist etwa 150 mal 90 Zentimeter groß und trägt ein sehr großes Hakenkreuz in der Mitte.“ Nach Erkenntnis der Behörde hat Wulff die Fahne mit dem Nazisymbol klar sichtbar öffentlich hergezeigt, als er sie auf den Sarg legte - ein Verstoß gegen § 86 des Strafgesetzbuchs.
Die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen kann bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bislang auf die Zeugenaussage eines Polizisten, der die Beerdigung beobachtet hat, sowie auf ein Foto in der Montagsausgabe der PNP. „Darauf ist das Hakenkreuz zu erkennen, aber nicht hundertprozentig deutlich. Daher blieb uns nichts anderes übrig, als das Beweismittel aus dem Grab sicherzustellen“, so Walch. Die Öffnung einer Grabstätte wird in der Regel nur dann angeordnet, wenn ein Leichnam exhumiert werden muss. An der Beisetzung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, nahmen am Samstag in Passau rund 90 Rechtsextremisten teil, einige zettelten Krawalle an. Sie verletzten einen Fotoreporter und beim späteren Zug durch die Innenstadt eine Frau mongolischer Herkunft. Die Polizei griff ein und nahm insgesamt elf Personen vorübergehend fest. Nun müsse, so Walch, „das gesamte Szenario der Beerdigung aufgearbeitet und mehrere Zeugen vernommen werden“ - darunter auch Neonazi-Anführer Wulff.