Es ist eine Glaubensfrage. Braucht man für eine effektive Terrorbekämpfung ein übermächtiges Bundeskriminalamt (BKA)? Oder sollte der Schutz der Privatsphäre auch in Zeiten des internationalen Terrorismus erhalten werden? Knapp zwei Jahre streitet die Koalition um eben jene Fragen und um die Formulierungen eines neuen BKA-Gesetzes. Ein schwieriges Unterfangen. Inzwischen hat der Bundestag die heiß umkämpfte Novelle abgesegnet. Doch kurz vor der Abstimmung im Bundesrat bricht der Konflikt ein weiteres mal auf. Im Fokus steht diesmal aber nicht allein die rechtliche Ausgestaltung von Onlinedurchsuchungen, sondern die Frage, wann und in welchem Umfang der Staat seine Bürger belauschen darf.
Auch Anwälte können verwanzt sein
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